Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18981-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 3. Juni 2022 (22-18981) wird wie folgt Stellung genommen:
 

zu 1.

 

Der Stadt Braunschweig als Eigentümerin des Stadions bzw. der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) als Betreiberin des Stadions ist kein finanzieller Schaden entstanden. Nach Aussage der Stadthallen GmbH erfolgt nach jeder im Stadion durchgeführten Veranstaltung eine Rückgabe der Mietsache an die Betreiberin und die Aufnahme einer Schadenmeldung. Diese Schadenmeldung war nach dem Heimspiel von Eintracht Braunschweig am 14. Mai 2022 umfangreicher als üblich. U. a. wurden Business-Bestuhlungen, Sitzschalen, WC-Sitze, Plexiglasscheiben des Spielertunnels, die Laufbahn und der Rasen beschädigt. Eine genaue Bewertung der Schäden konnte noch nicht erfolgen. Die Schäden werden durch Eintracht Braunschweig anerkannt und finanziell ausgeglichen.

 

zu 2.

 

Im Vorfeld des möglichen Aufstiegs wurden verschiedene Szenarien an den letzten beiden Spieltagen zwischen der Stadt, der Polizei und Eintracht Braunschweig erörtert. Dabei wurde auch die Möglichkeit eines sog. Fanmarschs thematisiert. Eine weitere organisatorische Einbindung der Stadt ist nicht erfolgt, da es sich bei dem Fanmarsch um keine anzeigepflichtige Versammlung oder genehmigungspflichtige Veranstaltung gehandelt hat. Vielmehr hat die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit lageabhängig für notwendige Sicherungs- und Lenkungsmaßnahmen gesorgt.

 

zu 3.

 

Die Ereignisse rund um das Spiel am 14. Mai 2022 werden eines der Themen der nächsten Sitzung des Örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit (ÖASS) im Juli dieses Jahrs sein. In diesem Gremium unter Leitung der Stadt sind die Polizei und Eintracht Braunschweig, aber auch das Fanprojekt und die Stadthallen GmbH vertreten.

 

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