Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18978-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen derzeit keine amtlichen Hinweise/Warnungen für eine längerfristige Unterbrechung der Stromversorgung der Stadt Braunschweig für die Monate Januar und Februar 2023 vor. In der Ausschuss-Sitzung am 27.04.2022 wurde lediglich ein fiktives Datum als Übungsannahme für eine mögliche zukünftige Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall ins Spiel gebracht. Die vorherrschende abstrakte Gefahr für einen dauerhaften Stromausfall für das Bundesgebiet hat sich in der letzten Zeit nicht erhöht und wird sich nach den Erkenntnissen der Verwaltung auch zu diesem Zeitpunkt nicht erhöhen.

 

Diese allgemeine Ausführung vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.06.2022 [22-18978] wie folgt Stellung:
 

Zu Frage 1

Aktuell gibt es auf Landes- oder Bundesebene keine allgemein gültige Definition von kritischer Infrastruktur. Nur das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) hat eine definitive Aussage über kritische Infrastruktur aus IT-Sicht getätigt. Diese hilft aber in Bezug auf langfristige Stromausfälle aus Sicht der Verwaltung nur bedingt weiter, da sie für die konkrete Versorgung der Bevölkerung wichtige Dienstleistungen nicht umfasst. Dies sind z.B.:

 

  • Große Tankstellen zur Sicherung der Kraftstoffversorgung der Bevölkerung. Diese können ihre Aufgaben nur weiterhin wahrnehmen, wenn sie über eine Notstromversorgung bzw. -einspeisung verfügen.
  • Große Supermärkte zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung. Damit diese weiter betrieben werden können (Verkauf, Kühlung von Ware etc.), müssen diese über eine Notstromversorgung bzw. -einspeisung verfügen.
  • Ver- und Entsorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Gas. Diese Netze verfügen über dezentral verteilte Pumpen, um ihre Funktion zu sichern. Diese müssen dauerhaft notstromversorgt sein, um weiterhin funktionsfähig zu bleiben.
  • Mobilfunkbasisstationen, die aktuell nur bei kurz andauernden Stromausfällen weiterhin betriebsfähig bleiben.

 

Viele dieser Dienstleistungen werden mittlerweile durch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen erfüllt. Diese müssen nur die für sie spezifischen Verordnungen und Normen bzgl. ihre technischen und organisatorischen Vorbereitungen erfüllen. Eine umfangreiche Vorbereitung auf langfristige Stromausfälle sehen diese Verordnungen und Normen im Allgemeinen nicht vor. So ist der Verwaltung bspw. keine öffentliche Tankstelle und kein Supermarkt in Braunschweig bekannt, der über eine Notstromversorgung verfügt.

 

Hier sieht die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf auf Landes- bzw. Bundesebene, um zuerst eine allgemeingültige Definition von kritischer Infrastruktur in Bezug auf Stromausfälle zu erstellen und die für diese Infrastruktur geltenden Regelungen um Maßnahmen zu ergänzen, die auf die Vorbereitung auf einen Stromausfall abzielen.

 

Weiterhin sind die aus Sicht der Verwaltung als kritische Infrastruktur in Bezug auf den Stromausfallfall zu definierenden Einrichtungen nicht umfangreich berichtspflichtig gegenüber der städtischen Verwaltung. So sind die vorbereitenden Maßnahmen dieser Einrichtungen nur punktuell bekannt und basieren immer auf der Selbsteinschätzung dieser Einrichtungen.

 

Aktuell beginnt die Verwaltung eine Übersicht zu erstellen, welche Objekte im Stadtgebiet zur kritischen Infrastruktur gehören könnten, um im darauf aufbauenden Schritt in Gesprächen mit diesen Einrichtungen die Vorbereitungen auf einen Stromausfall zu klären.

Parallel arbeitet die Verwaltung an einem „Bevölkerungsschutz-Leuchtturmkonzept“, welches komplett eigenständig als Stadtverwaltung umgesetzt werden kann. Dieses Leuchtturmkonzept wird der Braunschweiger Bevölkerung aber nicht vollumfänglich Wasser, Sanitäre Anlagen, Ersatzstrom, Kraftstoff usw. zur Verfügung stellen. Es kann nur eine minimale und rudimentäre Versorgung der Bevölkerung mit Informationen, Notrationen von Wasser und ggf. Lebensmitteln und minimaler medizinischer Versorgung sicherstellen, die ein Überleben sichern.

 

Zu Frage 2:

Derzeit laufen die Grundlagenmittlungen zur Konzepterstellung. Daher kann z. Zt. keine abschließende Aussage zur Anzahl der Anlaufpunkte getroffen werden.

 

Zu Frage 3:

In der Ausschuss-Sitzung vom 27.04.2022 wurden in der Mitteilung 22-18576 „Bevölkerungsschutz - Aktueller Stand und Priorisierung“ die ersten Maßnahmen der Konzeptumsetzung für die Jahr 2023 angekündigt. Mit einer endgültigen Umsetzung ist, wie dort beschrieben, nicht vor 2025 zu rechnen.

 


 

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