Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18976-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kontrolle bestehender Vorschriften und Regelungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 3. Juni 2022 (22-18976) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Braunschweiger Parks und Grünanlagen haben neben der ökologischen und klimatischen Funktion für die Stadt im Allgemeinen eine herausragende Rolle für die Freizeitgestaltung und Erholung sehr unterschiedlicher Nutzergruppen. Sie dienen dem Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger und sind Orte der gesellschaftlichen Teilhabe, der Bewegung und Gesundheit.
Bereits vor der coronabedingten Verlagerung von Aktivitäten in die Außenbereiche wurden die Grünflächen zu allen Jahreszeiten zunehmend stärker frequentiert. Der Trend, Freizeitaktivitäten und geselliges Beisammensein bzw. Feiern in den öffentlichen Raum zu verlegen, führt insbesondere in der warmen Jahreszeit, in den Abendstunden und an den Wochenenden zu Nutzungskonflikten.
Es ist ein erhöhter Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an Sauberkeit und Ordnung erkennbar, der sich in häufigeren Beschwerden über Lärm, Verschmutzungen, Verstöße gegen den Leinenzwang für Hunde, Freilufttrinker und die nicht bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen zeigt. Diese Beschwerden treten insbesondere dort auf, wo Wohnbebauung unmittelbar an Grünflächen- oder Wasserflächen grenzt und sich die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar beeinträchtigt fühlen.
zu 1.
Die Nutzungsbeschränkungen in den Grün- und Parkanlagen werden bisher in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 20. Juni 2017 geregelt, wie z. B. das Zelten und Grillen in den Parks oder die Spielplatznutzung. Weiter sind für eine Vielzahl von Spiel- und Jugendplätzen bereits Regelungen in Form von Beschilderungen, die als Allgemeinverfügungen gelten, getroffen worden. Darüber hinaus finden sich Regeln in anderen Rechtsgebieten wie dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Wildpinkeln) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Müllentsorgung).
Die Einhaltung der Regelungen wird von den Ordnungsbehörden (Zentraler Ordnungsdienst und Polizei) im Rahmen der Streifentätigkeit oder bei konkreten Beschwerden kontrolliert und Verstöße geahndet. Die Ahndung erfolgt situationsabhängig z. B. durch eine mündliche Verwarnung, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Erteilung von Platzverweisen. Dabei kann immer nur der konkret nachweisbare Verstoß geahndet werden, eine präventive Verhinderung von Verstößen wäre nur über eine permanente Präsenz erreichbar.
Unabhängig davon wird zurückgelassener Müll durch häufige Reinigung der Parkanlagen (bis zu 6-mal in der Woche) zeitnah entfernt.
zu 2.
Wie in jedem Jahr verstärkt der Zentrale Ordnungsdienst in den Sommermonaten seine Kontrollen in den Parkanlagen, Grünflächen und auf Spiel- und Jugendplätzen. Hierzu gehört eine Ausweitung der Dienstpläne an den Abenden und Wochenenden, sowie geplante Schwerpunktaktionen auch gemeinsam mit der Polizei. Dabei wird die Kontrolltätigkeit an die Beschwerde-, aber auch die Wetterlage angepasst. Schon jetzt wird z. B. der Inselwallpark mehrmals in der Woche überprüft.
Auf Grund der Größe der Grünflächen in Braunschweig und des verstärkten Wunsches aus Bürgerschaft und den Stadtbezirksräten, auch die Spiel- und Jugendplätze in den Außenbezirken verstärkt zu kontrollieren, wäre aber eine flächendeckende Überwachung oder permanente Präsenz an den durchaus wechselnden Beschwerdeschwerpunkten auch mit einem erheblichen Mehr an Personal nicht zu leisten.
zu 3.
Die Park- und Grünanlagenordnung befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Eine abgestimmte Beschlussvorlage wird dem Rat voraussichtlich im 3. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
