Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18569-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzstromversorgung für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig (Sachstand)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Mitteilung 22-18576 „Bevölkerungsschutz - Aktueller Stand und Priorisierung“ informierte die Verwaltung über das weitere Vorgehen bzgl. der Projektplanung des Bevölkerungsschutzes. Ein zentrales Thema dabei ist die Vorbereitung auf einen Stromausfall. Hier sollen mittel- bis langfristig sog. „Bevölkerungsschutz-Leuchttürme“ als Anlaufstellen für die Bevölkerung aufgebaut werden. Als Anlaufstellen sollen dabei Gebäude genutzt werden, die Aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit und Verfügbarkeit für diese Nutzung geeignet sind. Es bieten sich z.B. Turnhallen, Dorfgemeinschaftshäuser oder ggf. auch Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr an.
Das bisherige Konzept zur Ersatzstromversorgung für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig wird in diesem Konzept aufgehen und entsprechend angepasst. Die konzeptionelle Planung hierzu ist aktuell in Bearbeitung. Für eine Fertigstellung des gesamten Sonderplanes inkl. der Einrichtung aller endgültigen Leuchtturmstandorte erscheint aus heutiger Sicht das Jahr 2025 realistisch.
Erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Konzepterstellung kann eine definitive Aussage getätigt werden, wann und welches Feuerwehrhaus überhaupt als Leuchtturmstandort in Frage kommt und daraufhin mit der entsprechenden technischen Ausstattung versehen wird. Hierbei muss beachtet werden, dass in einigen Feuerwehrhäusern die elektrischen Anlagen in dem Maße veraltet sind, dass eine normgerechte Ertüchtigung zur externen Einspeisung nur mit sehr hohem Aufwand und teilweise nicht wirtschaftlich herzustellen ist. Diese Faktoren werden in die Auswahl der Leuchtturmstandorte einbezogen werden. Die bisher beschafften Stromerzeuger wurden an die Standorte verteilt, bei denen eine externe Einspeisung mit geringem Aufwand zu realisieren war.
Diese allgemeinen Ausführungen vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.04.20222 [22-18569] wie folgt Stellung:
Zu Frage 1
Aktuell sind für das Jahr 2025 konkrete Haushaltsmittel für die weitere Beschaffung von Stromerzeugern eingeplant. Für das Jahr 2022 – 2024 sind Mittel aus dem Zusatzbudget „Bevölkerungsschutz“ für die Vorsorge für den Stromausfallfall vorgesehen.
Zu Frage 2:
Die Entscheidung welches Modell beschafft wird, erfolgt in erster Linie auf Basis der vorhandenen Stellfläche und nach Abstimmung mit den entsprechenden Stellen 37.14 und den Ortsfeuerwehren
Zu Frage 3:
Dem aktuellen Konzept liegt kein weiterer detaillierter Terminplan zugrunde.
