Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18571-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bund hat im Rahmen der Gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 GG die Gesetzgebungskompetenz für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall.

 

Gemäß den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes - ZSKG (§ 12 ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen.

 

Dazu wurde auf Basis der bestehenden Strategie des Bundes zum Schutz der Bevölkerung ein Ausstattungskonzept für den Zivil- und ergänzenden Katastrophenschutz entwickelt. Es entspricht den Anforderungen an einen effektiven ergänzenden Katastrophenschutz und setzt sich aus Kernelementen für besondere Gefahrenlagen und der Unterstützungskomponente zusammen, die die Kernkomponente des Bundes fachlich schlagkräftiger macht und zugleich die quantitativen Strukturen des Ehrenamtes stärken und erhalten soll.

 

Ziel des Bundes ist die schwerpunktmäßige Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen, insbesondere ABC-Gefahren und Massenanfall von Verletzten.

 

Dies voraussendend nehmen nimmt die Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.04.20222 [22-18571] wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

In Braunschweig sind derzeit folgende Bundes-/Landeskatastrophenschutz-Einheiten stationiert:

Sanitätsdienst:

 Kernkomponente Medizinische Task Force BUND, Malteser Hilfsdienst

 Teilkomponente Betreuungsplatz 500 LAND, Malteser Hilfsdienst

 

Brandschutzdienst:

 Teilkomponenten Brandschutz BUND, Freiwillige Feuerwehr

ABC-Dienst:

 Komponenten Dekontamination/Erkundung BUND, Freiwillige Feuerwehr

 


Zu Frage 2:

Aktuell ist die Interessenbekundung auf das Interessensbekundungsverfahren "Führungszug-/Führungsbereitschaft Land" in Vorbereitung. Diese könnte als interkommunale Einheit mit den Gebietskörperschaften Wolfsburg, Peine und Wolfenbüttel aufgestellt und betrieben werden. Dieses Verfahren ist so aktuell, dass es noch keine konkreteren Planungen gibt.

 

Zu Frage 3:

Durch regelmäßige Dienstbesprechungen werden die Führungskräfte der Hilfsorganisationen über aktuelle Entwicklungen informiert.

 

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