Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-17727-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Regeln für Kraftfahrzeuge und Radfahrer am Ende des Waggumer Weges in Richtung

Lilienthalplatz im Bereich der Unterführung der A2 müssen eindeutiger dargestellt werden,

wobei die „schwächeren" Verkehrsteilnehmer besonderen Schutz bekommen müssen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung sieht die Verkehrsregeln in dem Bereich der Unterführung der A 2 als eindeutig dargestellt an. Fahrradfahrer die aus der Richtung Waggumer Weg kommen, können sich entscheiden ob sie am rechten Fahrbahnrand fahren oder den Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ nutzen möchten. Auf Grund der geringen Verkehrsstärke an Fußverkehren und einer Gehwegbreite von 3 m ist der Gehweg breit genug, um im gegebenen Fall Begegnungsverkehre abwickeln zu können.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise