Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19007-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Status des Urban-Gardening-Projekts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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16.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Bürgermitglieds Manfred Weiß vom 03.06.2022 (22-19007) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Umsetzung des gesamten Förderprojektes „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig“ konnte pandemiebedingt von den zeitlichen Abläufen her nicht so realisiert werden wie ursprünglich geplant.
Damit haben sich wie im gesamten Projekt auch im Modul V - Urban Gardening Verzögerungen ergeben. So konnten nicht alle Gärten wie zu Beginn des Projektes vorgesehen hergerichtet und an die Nutzergruppen übergeben werden.
Durch die Verlängerung der Projektlaufzeit durch die NBank bis zum 31.03.2023 können jetzt die noch ausstehenden Gärten hergerichtet werden.
Zu Frage 1:
Die Vereinbarung zur Überlassung der Kleingartenparzellen für das Urban-Gardening durch die Kleingartenvereine wurde zwischen dem Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V. und den jeweiligen Gartenvereinen geschlossen. Eine Kopie der Vereinbarung mit dem Kleingärtnerverein Klosterkamp e. V. ist dieser Stellungnahme beispielhaft beigefügt.
Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung sind:
- Die Pächter übergeben die Parzellen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Sie versichern, dass ihnen bezogen auf die Parzellen keine Altlasten bekannt sind. Die Rückgabe der Parzellen erfolgt zum 31.12.2032 in einem ordnungsgemäßen Zustand.
- Die Kleingartenvereine überlassen das Nutzungsrecht an den Parzellen den Interessengruppen des Förderprojektes (Projektteilnehmenden) ausschließlich zum Zwecke des Urban Gardening. Die Überlassung erfolgt zu den Bedingungen der „Richtlinien über die Bewirtschaftung von Kleingärten" und der "Gartenordnung".
- Projekteilnehmende sind verpflichtet, die auf der Gartenparzelle stehenden Bäume und Sträucher ordnungsgemäß zu pflegen, zurückzuschneiden und von Schadorganismen frei zu halten. Hierfür dürfen die Projekteilnehmenden auf die Hilfestellungen des Gartenfachberaters des jeweiligen Kleingartenvereins unentgeltlich zurückgreifen.
Diese Vereinbarung wurde in den meisten Fällen wie vereinbart umgesetzt. Lediglich die vom Kleingartenverein Klosterkamp e. V. überlassene Parzelle Nr. 12 war zum Zeitpunkt der Übergabe in einem dermaßen desolaten Zustand, dass eine Herrichtung der Parzelle das zu Verfügung stehende Budget weit überschritten hätte.
Die für diese Parzelle getroffene Vereinbarung muss daher rückabgewickelt werden und die Parzelle dem Gartenverein zur eigenen Nutzung zurückgegeben werden.
Zu Frage 2:
KGV Lindenberg IV, Parzelle 25:
Diese Parzelle wurde im August 2021 an die Schreberjugend e. V. übergeben. Ausstehende Restarbeiten für die Sanitären Einrichtungen wurden im Mai 2022 fertig gestellt.
KGV Schwarzer Kamp, Parzelle B29:
Für diese Parzelle gibt es eine Nutzergruppe, die auf die Fertigstellung der Parzelle wartet. Die Herrichtung der Parzelle ist derzeit in Bearbeitung.
KGV Hopfenkamp, Parzelle 15:
Eine Nutzergruppe bewirtschaftet schon seit Anfang der Saison die Parzelle. Herstellung der Sanitär- und Elektroinstallation ist in der Bearbeitung.
KGV Lindenberg V, Parzelle 47:
Für diese Parzelle gibt es eine Nutzergruppe, die auf die Fertigstellung der Parzelle wartet. Die Herrichtung der Parzelle ist derzeit in Bearbeitung.
KGV Lindenberg V, Parzelle 145:
Die Parzelle wird bereits durch eine Nutzergruppe bewirtschaftet. Die Erneuerung der Einfriedung erfolgt gerade. Die Herstellung der Sanitär- und Elektroinstallation ist in der Bearbeitung.
KGV Fuhsekamp, Parzelle 4:
Eine Gruppe nutzt diese Parzelle bereits aktiv für Kurse und pflegt diese. Eine Teilerneuerung der Einfriedung erfolgt gerade. Die Herstellung der Sanitär- und Elektroinstallation ist in der Bearbeitung.
KGV Ganderhals, Parzelle 23:
Für diese Parzelle gibt es eine Nutzergruppe, die auf die Fertigstellung der Parzelle wartet. Die Herrichtung der Parzelle ist derzeit in Bearbeitung.
KGV Zum Frieden:
Für diese Parzelle gibt es eine Nutzergruppe; die Übergabe der Parzelle ist zum 15.07.2022 geplant. Die Herstellung der Sanitär- und Elektroinstallation ist in der Bearbeitung.
Zu Frage 3:
Zum Status des Garten 12 im KGV Klosterkamp siehe Antwort zu Frage 1.
Bei dem Garten 20/21 im Gartenverein Lindenberg 2 handelt es sich um eine Doppelparzelle, auf der ehemals ein Behelfswohnheim stand. Auch die Herrichtung dieser Parzelle übersteigt das zur Verfügung stehende Budget in der Maßnahme „Urban-Gardening“.
Die Rodung des Gehölzbestandes auf dieser Fläche soll im Herbst dieses Jahrs, sobald solche Eingriffe im Rahmen des Naturschutzgesetzes wieder möglich sind, erfolgen. Die Umsetzung und Finanzierung erfolgt über die Abt. Kleingartenwesen des Fachbereiches Stadtgrün und Sport.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,4 kB
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2
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268,4 kB
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327,2 kB
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169 kB
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421,3 kB
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