Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18461-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion, BIBS-Fraktion und Herr Zimmer, FDP im Stadtbezirk 112 vom 04.04.2022 [22-18461] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die hausärztliche Versorgung für die Stadt Braunschweig unterliegt dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Braunschweig (KV) und wird von dieser erfüllt. Nach Auskunft der KV ist die Stadt Braunschweig mit 105 % im hausärztlichen Bereich versorgt. Es gebe auf das gesamte Stadtgebiet bezogen eine ausreichende hausärztliche Versorgung. In der Vergangenheit hätten freiwerdende hausärztliche Praxen ohne Probleme nachbesetzt werden können.

 

Zu Frage 1:

Bezüglich der hausärztlichen Versorgung sieht die Stadt aktuell keinen Handlungsbedarf, zumal die Zuständigkeit in den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung fällt.

 

Zu Frage 2:

Die Stadt Braunschweig hat hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung keine originäre Zuständigkeit.

 

Zu Frage 3:

Die Stadt steht in Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung, um anstehende Problemlagen zu besprechen und auf eine Beseitigung eventueller Engpässe hinzuwirken.
 

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