Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19085
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzessionsvergabe Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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21.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Auftragsvergabe für diese Leistung, deren Charakter eine besondere Tragweite für die Stadt im Hinblick auf die Entwicklung der e-Mobilität im Stadtgebiet aufweist, um kein Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 58 Abs. 1 NKomVG, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Ausgangslage:
Mit dem Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 09.10.2021 (21-16987) und der Bestätigung und Ergänzung durch den Änderungsantrag (21-17052) im Verwaltungsausschuss vom 13.11.2021 wurde die Stadtverwaltung einstimmig beauftragt, eine Konzession für die Einrichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum öffentlich auszuschreiben und für eine bedarfsgerechte Anzahl und Verteilung im Stadtgebiet zu sorgen.
Die Stadt strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden im gesamten Stadtgebiet an. Sie stellt damit im öffentlichen Raum eine Ergänzung sowohl zu der Vielzahl von Ladevorgängen in den privaten Bereichen (ca. 90 % aller Ladevorgänge) als auch weiterer Ladepunkte im halböffentlichen Bereich dar. Diese beiden letztgenannten Bereiche sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Der Konzessionsvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Bereich geschaffen werden soll. Über ihn wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur auch in nichtwirtschaftlichen Bereichen ermöglicht, so dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann.
Verfahren:
Um das Angebot an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum zu erweitern, ist die Ausschreibung im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens mit dem Ziel, einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives, allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben, vorbereitet worden. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten auf Basis von statistischen Bezirken ermittelt wurden, um Suchräume für die Standortauswahl zu generieren.
Vertraglich vereinbart wird die Errichtung von mindestens 200 Ladepunkten bis Ende 2024 und weiteren mindestens 200 Ladepunkten bis Ende 2026, mit der Option, weitere mindestens 100 Ladepunkte bis Ende 2028 bei entsprechendem Bedarf zu errichten. Zum 31.12.2026 sollen stadtweit mindestens 400 Ladepunkte in Betrieb genommen worden sein. Die Anzahl der Ladepunkte kann darüber hinaus bedarfsgerecht erweitert werden, sofern sich ein schnellerer Markthochlauf ergeben sollte.
Im ersten Schritt soll zunächst ein flächenhafter Ausbau (zwei Ladepunkte pro statistischem Bezirk) stattfinden. Parallel wird der Ausbau bedarfsorientiert weitergeführt. Ab Januar 2023 wird die beauftragte Firma mit der Errichtung beginnen. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgeführt. Ende 2024 soll somit stadtweit sowohl in der Fläche als auch bedarfsgerecht Ladeinfrastruktur mit mindestens 200 Ladepunkten zur Verfügung stehen. Dem Auftragnehmer ist es freigestellt, bei entsprechendem Bedarf über die Mindestwerte nach Vertrag hinausgehend, weitere Ladepunkte zu installieren.
Ausschreibungsergebnis:
Im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens hat BS|Energy das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Die angebotenen Nutzerentgelte sind zunächst bis Ende 2024 vertraglich festgesetzt. Danach können diese vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung und Nachweis der Marktüblichkeit und Angemessenheit angepasst werden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwände erhoben.
Es ist eine Vertragslaufzeit bis Ende 2030 mit Option auf zwei Jahre Verlängerung vorgesehen.
