Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17999-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchgangsverkehr Wendentorwall-Fallersleber-Tor-Wall unterbinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Bereit
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 01.03.2022:
Der Bezirksrat regt an, am Ende der Straße „Wendentorwall“ durchfahrtsverhindernde Maßnahmen (z. B. Poller) einzurichten, um die PKW-Durchfahrbarkeit der Straße in den Fallerslebener-Tor-Wall zu verhindern.
Der Behindertenbeirat soll bei der Einrichtung der Maßnahmen eingebunden werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich Wendentorwall/Fallersleber-Tor-Wall befindet sich innerhalb einer Fahrradzone. Gemäß des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ wird die Verwaltung in den nächsten Monaten im Zusammenwirken mit den Radverbänden einen Standard für Fahrradstraßen in Braunschweig entwickeln. Ziel ist dabei eine durchgängige und bessere Erkennbarkeit und Gestaltung von Fahrradstraßen. Eine Unterbindung des automobilen Durchgangsverkehrs durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Poller oder gegenläufige Einbahnstraßen (wie in DS 22-17999 angeregt), wird Bestandteil der Überlegungen sein.
Nach abschließender Festlegung des Standards wird an jeder Fahrradstraße im Einzelfall geprüft, wie die neuen Standards umgesetzt werden können. Dabei werden die Belange von Bewohnern und anliegenden Unternehmen ebenfalls berücksichtigt.
Aufgrund der Überbezirklichkeit ist der AMTA beschlusszuständig, bei den konkreten Einzelfällen nach Vorberatung der jeweiligen Stadtbezirksräte. Es ist beabsichtigt, die Standards für Fahrradstraßen bis Ende 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen und die Einzelfallprüfungen darauf aufbauend ab 2023 zu beginnen.
Eine Voreinschätzung, wie der Verwaltungsvorschlag für den hier konkret angesprochenen Bereich aussehen wird, ist aus diesen Gründen noch nicht möglich, kurzfristige bauliche Maßnahmen werden nicht erfolgen.
