Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18980-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche Aktivitäten der Stadt Braunschweig für noch mehr Vielfalt beim diesjährigen Sommerlochfestival
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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05.07.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum interfraktionellen Antrag 22-18980 „Zusätzliche Aktivitäten der Stadt Braunschweig für noch mehr Vielfalt beim diesjährigen Sommerlochfestival“ nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) wie folgt Stellung:
Die Stadt Braunschweig und auch die BSM unterstützen das Sommerlochfestival bereits.
In den Vorjahren hat die BSM das Sommerlochfestival die Kommunikation mit umfassenden Kommunikationsmaßnahmen in den Bereichen Social Media und Internet sowie mit Pressearbeit begleitet. Auch 2022 ist eine Unterstützung mit Kommunikationsleistungen für das Rahmen- bzw. Veranstaltungsprogramm des Sommerlochfestivals möglich. In Planung sind unter anderem wie in den Vorjahren die Berücksichtigung auf den Social Media-Kanälen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (Twitter und Facebook) und im Internet auf braunschweig.de mit Teasern. Ebenfalls möglich ist die Belegung der neun mobilen Großflächen der Braunschweig Stadtmarketing GmbH an den Einfallstraßen Braunschweigs mit Plakatmotiven. Details zur Ausgestaltung der Unterstützung und konkrete Bedarfe sollten vorrangig seitens der Veranstaltenden aufgezeigt und mit diesen abgestimmt werden, um zielgerichtet weitere starke Zeichen für Vielfalt zu setzen.
Die Stadt Braunschweig unterstützt regelmäßig innovative Entwicklungen im Straßenraum. Dies wird u. a. mit der Installation von gleichgeschlechtlichen Paaren an den grünen Signalen der Fußgänger-Ampeln über den Bohlweg vor dem Schloss deutlich. Hier wurden Anfang 2022 acht neue Streuscheiben montiert, die vier weiblich-weibliche und vier männlich-männliche Paare zeigen.
Hinsichtlich möglicher Umgestaltungen im Verkehrsraum sind jedoch verkehrsrechtliche Belange zu beachten. Die Idee bunter Zebrasteifen (Fußgängerüberwege) wurde deshalb im Hinblick auf die verkehrsrechtliche Machbarkeit geprüft. Die Verwaltung ist bei der Gestaltung von Fahrbahnmarkierungen nicht frei. Maßgebend für die Verwendung von Verkehrszeichen - und dazu gehören auch Fahrbahnmarkierungen - ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit ihren Verwaltungsvorschriften. Danach dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Bei der Markierung des Fußgängerüberweges handelt es sich um das Verkehrszeichen 293, das entsprechend seinem Muster ausschließlich in weiß - und nur als vorübergehend gültige Markierungen in gelb - verwendet werden darf.
Im Jahr 2018 beantragte ein Stadtbezirksrat, einen Fußgängerüberweg als 3-D-Zebrastreifen umzugestalten. Mit dieser Thematik hatte sich seinerzeit auch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung befasst und in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass die Ausführung des Zebrastreifens in 3-D-Optik nicht zulässig sei. § 39 Abs. 5 der StVO bestimme, wie Straßenmarkierungen auszuführen seien, nämlich grundsätzlich weiß. Die ergänzenden Verwaltungsvorschriften zur StVO, die für die Straßenverkehrsbehörden verbindlich sind, schreiben vor, dass Markierungen nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) auszuführen seien.
Eine bunte Markierung von Fußgängerüberwegen ist daher - auch temporär - unzulässig. Die Verwaltung ist nicht berechtigt, eine solche Markierung anzuordnen oder zuzulassen.
