Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Der Ausbau der Schulkindbetreuung erfolgt entsprechend der Ratsbeschlüsse aus den Jahren 2020 und 2022 mit einem Zuwachs von jeweils 200 Betreuungsplätzen pro Jahr bis einschließlich 2026. Im Jahr 2024 erfolgt eine Kontrolle des Ausbaustandes im Hinblick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen (siehe Grafik zur Bevölkerungsentwicklung unter „Quantitative Ausbauplanung“) und falls notwendig eine Anpassung der Ausbaustufen für die folgenden Schuljahre.

 

  1. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Wie weiter mit der Schulkindbetreuung 2.0?“, das entsprechend des Auftrags des Rates vom 16. Februar 2021 erarbeitet wurde, wird der weitere Ausbau unter Beachtung folgender Aspekte weiter betrieben:

 

2.1    Die Doppelnutzung von Unterrichts- und Schulräumen wird als Standard definiert. Bei der Einrichtung erfolgt im Einzelfall eine Bedarfs- und Eignungsprüfung nach wirtschaftlichen Grundsätzen.

 

2.2    Vor dem Hintergrund, dass es ohnehin einen Rechtsanspruch bis 16:00 Uhr geben wird, wird der Mindestumfang der Personalausstattung für Angebote der Schulkindbetreuung in zwei Schritten in den Jahren 2022/23 und 2023/24 in den 15:00 Uhr Gruppen auf 20 Wochenstunden für Gruppenleitungen bzw. auf 18 Wochenstunden für Zweitkräfte im Gruppendienst angehoben.

 

2.3    Die Förderrichtlinie “Schulkindbetreuung“ der Stadt Braunschweig wird überarbeitet und um bedarfsgerechte, flexible Betreuungskomponenten wie z. B. die tageweise Betreuung von Kindern erweitert. Hier wird auch die unter 2.2 beschriebene Erweiterung der Personalausstattung durch eine bedarfsweise Ausweitung der Öffnungszeiten einzelner Betreuungsbereiche bzw. den angebotsgebundenen Einsatz von Mitarbeitenden im Anschluss an die regulären Betreuungsgruppen in die Umsetzung gebracht.

Zum Schuljahr 2026/27 werden die Aufnahmekriterien für Schulkindbetreuungseinrichtungen um den Vorrang für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des ersten Jahrganges erweitert.

 

2.4    Zum Schuljahr 2023/24 wird die in Braunschweig praktizierte Qualifizierung zur KoGS-Fachkraft in Art und Umfang erweitert und auf den Einsatzbereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen ausgedehnt.

 

2.5    Die Verwaltung wird sich gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung sowie dem Niedersächsischen Kultusministerium dafür einsetzen, die kostenneutrale[1] Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten für Mitarbeitende der Schulkindbetreuung an den jeweiligen Schulen zu realisieren.

 

2.6    Im Schuljahr 2023/24 nach Besetzung der vierten Sachgebietsleitung, wird eine Befragung zu Bedarfen in den Bereichen Betreuungsumfang und Betreuungsqualität an Braunschweiger Grundschulstandorten durchgeführt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Ergebnisse fachliche und haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten sind.

 

  1. Zur Durchführung des Ausbaus von weiteren 1.200 Betreuungsplätzen sowie zur Koordinierung und Betreuung der zusätzlichen Angebote wird ein 4. Sachgebiet in der Stelle 51.43 eingerichtet. Die Sachgebietsleitung (S15) sowie eine zusätzliche halbe Verwaltungsstelle (51.40, A10, T20) zur Abwicklung der Ersteinrichtungen und Förderangelegenheiten werden zum Stellenplan 2024 geschaffen. Bis dahin wird versucht, die mit dem Ausbau verbundene Aufgabenstellung mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen.


 


[1] aufgrund der Übernahme der Kosten durch das Land im Vormittagsbereich

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit dem 2021 beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wird, beginnend mit dem ersten Grundschuljahrgang, zum Schuljahr 2026/27 der verbindliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Deutschland eingeführt. In den Folgejahren werden alle Grundschuljahrgänge aufwachsend berücksichtigt, so dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gilt. Er umfasst acht Stunden pro Tag montags bis freitags sowohl in den Unterrichts- als auch in den Ferienwochen mit Ausnahme von vier Wochen Schließzeit. Heute noch vorhandene Betreuungsgruppen bis 15:00 Uhr müssen dann bis 16:00 Uhr vorgehalten werden.

 

Diese Perspektive stellt die Stadt Braunschweig vor große Herausforderungen. Der seit Mitte der 2000er Jahre intensiv vorangetriebene Ausbau der Schulkindbetreuung und der Ganztagsgrundschulen ist mit einer aktuellen Betreuungsquote von über 64% bisher sehr erfolgreich verlaufen. Er wird mit der flächendeckenden Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule nach dem Braunschweiger Modell seinen Abschluss finden.

 

Quantitative Ausbauplanung:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat den weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung mit einer angestrebten Versorgungsquote von 80 % zum Schuljahr 2026/27 beschlossen. Rund 1200 zusätzliche Betreuungsplätze sollen hierfür im Rahmen der Zielsetzung geschaffen werden. Entsprechend der Ratsbeschlüsse DS 20-14846 und DS 22-18286 erfolgt der weitere Ausbau mit einem Zuwachs von jeweils 200 Betreuungsplätzen pro Jahr bis einschließlich 2026.

 

Quelle: Referat Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Braunschweig

 

Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahl in den letzten zwei Jahren sowie der aktuellen Prognose zur Entwicklung der Bevölkerungsentwicklung bei den 6- bis10-Jährigen wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass mit den geplanten Platzschaffungen die für 2026/27 geplante Versorgungsquote von 80 % nicht nzlich erfüllt werden kann. 

 

Unter Berücksichtigung der Haushaltslage wird dessen ungeachtet zunächst mit den beschlossenen Ausbaustufen gestartet. Im Jahr 2024 soll der erreichte Ausbaustand konkret überprüft werden, um ggf. die Ausbauschritte der Folgejahre durch einen entsprechenden Ratsbeschluss inkl. finanzieller Auswirkungen anzupassen. 

 

Übergangsgestaltung:

 

Da nicht alle Braunschweiger Grundschulen bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs baulich zu Ganztagsschulen umgewandelt werden können, sind Konzepte, die den Übergang gestalten, notwendig.

 

Zur Frage, wie die ambitionierten Planungen zum Ausbau der Schulkindbetreuung vor dem Hintergrund knapper Raumressourcen und des zunehmenden Fachkräftemangels umgesetzt werden können, wurde im letzten Jahr der Workshopwie weiter mit der Schulkindbetreuung 2.0?“ unter Beteiligung von Vertretenden aus Jugendhilfe, Schulleitung, Elternschaft, Politik und Fachverwaltung durchgeführt (DS 21-17065). Die im Anschluss initiierte gleichnamige Arbeitsgruppe, die ebenfalls multiprofessionell besetzt war, hat unter dem Titel „Den Übergang gestalten Schulkindbetreuung auf dem Weg zum Rechtsanspruch“ ein Handlungskonzept entwickelt, dass Orientierung und einen Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung der Schulkindbetreuung hin zur Einführung des Rechtsanspruchs gibt.

 

Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist in der Anlage 1 ausführlich dargestellt und unter Punkt 2 in die Beschlussfassung eingeflossen.

 

Die Basis der Arbeitsgruppe bildeten die Resultate des Workshops „wie weiter mit der Schulkindbetreuung 2.0?“ vom 9. Juli 2021. Auf dieser Grundlage wurden folgende Themenschwerpunkte identifiziert:

 

1.)    Bedarfsorientierte, flexible Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Schulkinder

2.)    Raumbedarfe und Möglichkeiten der Unterbringung weiterer Schulkindbetreuungsangebote

3.)    Personalgewinnung/Personalbindung

 

 

Zu den genannten Punkten verständigte sich das Gremium auf gemeinsame Positionen, die zu einer Maßnahmenplanung für die weitere Gestaltung des Ausbaus der Schulkindbetreuung hin zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung führen.

 

Zusammengefasst wird Folgendes vorgesehen:

 

-          Doppelnutzung von Unterrichts- und Schulräumen als verbindlicher Standard für alle Betreuungsangebote

-          Verbesserte Mindestausstattung der Beschäftigungsverhältnisse für Mitarbeitende in der Schulkindbetreuung

-          Bedarfsorientierte Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

-          Ausbau der Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende

-          Entwicklung von trägerübergreifenden Beschäftigungsmöglichkeiten

-          Qualitative Befragung zu den Bedarfen in der Schulkindbetreuung

 

 

Personelle und finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des weiteren, in seinem Auftragsvolumen mittlerweile verdoppelten Ausbaus bedarf der Einführung eines 4. Sachgebietes in der Stelle Koordination Kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS)/ Schulkindbetreuung und einer zusätzlichen halben Verwaltungsstelle in der Abteilung Jugendförderung.

 

Die voraussichtlichen Personalkosten hierfür belaufen sich auf ca. 110.000 €hrlich.

 

Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung für die Sachgebietsleitung und die zusätzliche Verwaltungsstelle wird zunächst bei der Koordinierung und Durchführung des weiteren Ausbaus inkl. der Überarbeitung der Förderrichtlinie, der qualifizierten Befragung zu den Bedarfen in der Schulkindbetreuung sowie in der Fortschreibung der entsprechenden konzeptionellen Ansätze liegen. Perspektivisch und mit zunehmender Verstetigung der neuen Betreuungsangebote wird sich der Tätigkeitsfokus auf die Koordination, Betreuung und Beratung der zusätzlichen Angebote sowie die Abwicklung der Förderung für neue Angebote freier Träger und die Umstellungen nach Richtlinienänderung richten.

 

r die im Beschluss unter 1 bis 2.6 aufgeführten Punkte stehen aufgrund der im Folgenden genannten Ratsbeschlüsse Mittel zur Verfügung:

 

Zu 1.)

 

In den Beschlüssen zum weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung (DS 20-14846 und DS 22-18286) sind jeweils Mittel für den Betrieb der Betreuungsangebote und die Herrichtung von Räumlichkeiten für den Zweck der Schulkindbetreuung vorgesehen.

 

Zu 2.2) und 2.3)

 

Im Haushalt 2022 sind Mittel zur Erhöhung der Mindestarbeitszeiten in der Schulkindbetreuung vorgesehen (DS 22-18286)

 

Zu 2.4 und 2.6)

 

r die Qualifizierung von Mitarbeitenden der Schulkindbetreuung sowie zur Durchführung von Befragungen im Rahmen der Qualitätssicherung sind Mittel über die Ratsbeschlüsse „dagogische Herausforderungen durch Inklusion in der Schulkindbetreuung“ (DS 20-14001) und Sicherung und Ausbau der Schulkindbetreuung (DS 19-11138) vorgesehen. Perspektivisch muss dieser Betrag angepasst werden, soweit die Haushaltslage dies zulässt.

 

r den Übergang hin zum Rechtsanspruch können sowohl im investiven Bereich als auch bei den Betriebskosten keine Fördermittel des Bundes und des Landes akquiriert werden. Die Betriebskostenförderung beginnt erst zum Schuljahr 2026/27. Im investiven Bereich beziehen sich die Fördermöglichkeiten auf die Herstellung einer Ganztags-Infrastruktur, die in Braunschweig durch die flächendeckende Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule angestrebt wird.

 

gliche Mehr- oder Minderkosten, die durch die ggf. notwenige Anpassung der Ausbaustufen, die Überarbeitung der Förderrichtlinie oder die Ergebnisse der Bedarfsanalyse entstehen können, werden im Rahmen der jeweiligen Folgebeschlüsse beziffert. Ggf. werden entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise