Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Braunschweig (Taxentarifordnung) wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Vorbemerkung

 

In § 51 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Diese Ermächtigung hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung übertragen. Gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Verordnungen nach § 51 Abs. 1 S. 1 PBefG. Die Zuständigkeit des Rates für den Beschluss von Verordnungen ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

 

Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) auf Anpassung der Tarife

 

Der GVN hat mit Schreiben vom 11. April 2022 folgende Änderungen der Taxentarife beantragt:

  

Anhebung des Grundentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr (T)

von derzeit 3,90 € auf 4,70 €
 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (N)
und an Sonn- und Feiertagen

von derzeit 4,30 € auf 4,90 €
 

Erhöhung des Kilometerentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (T)

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,60 € auf 3,10 €

ab  3.000 m Fahrleistung von 2,20 € auf 2,60 €

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (N)

und an Sonn- und Feiertagen

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,70 € auf 3,30 €

ab  3.000 m Fahrleistung von 2,20 € auf 2,60 €  

 

Das Entgelt für Wartezeiten soll von 28,00 € je Stunde auf 33,00 € je Stunde
Wartezeit erhöht werden.

 

Die neuen Taxentarife sollen gemäß GVN-Antrag ab dem 1. Oktober 2022 gelten.

 

Als Grund für die beantragte Erhöhung der Taxentarife wird die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 von 10,45 € auf 12,00 € um insgesamt 1,55 € je Stunde angeführt. Die Lohnnebenkosten machen circa 65 % aller Kosten eines Taxibetriebes aus.

 

Die Preisentwicklung beim Dieselkraftstoff wird als weiterer Grund genannt. Laut Antrag lag der Preis beim Dieselkraftstoff vor Jahresfrist noch bei 1,32 € je Liter.  Im April schwankten die Preise zwischen 2,17 € und 2,29 €.

 

Darüber hinaus wird auch die gestiegene Inflationsrate als weitere Begründung für eine Anpassung der Taxentarife herangezogen. Lag die Inflationsrate im Januar 2022 noch bei 4,9 %, stieg sie im März auf 7,3 %. Hierdurch steigen nach Angaben des GVN die Aufwendungenr Ersatz- und Neuinvestitionen im Fuhrpark wie auch u. a. bei den Wartungskosten deutlich.

 

Mit Erlass vom 3. Mai 2022 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) mitgeteilt, dass es die vom GVN vorgetragene Argumentation für stichhaltig hält und eine Tariferhöhung von bis zu 20 % als durchaus angemessen angesehen werden kann (siehe Anlage 2).

 

Das MW hat darauf hingewiesen, dass der Schutz des örtlichen Taxigewerbes zu beachten ist und dass die Kommunen die Anträge auf Taxitarifanpassungen möglichst zügig bearbeiten sollen.

 

 

Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

 

Zum Antrag des GVN wurden im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren das staatliche Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaft ver.di, die Braunschweig Zukunft GmbH und das Mess- und Eichwesen Niedersachsen angehört.

 

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen, Hannover, und die Gewerkschaft ver.di haben von der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht. 

 

r die Braunschweig Zukunft GmbH ist es nachvollziehbar, dass das Taxengewerbe in besonderem Maße durch Personalkosten und der Kraftstoffpreise geprägt ist. Da die Erhöhung des Mindestlohns und die deutlichen Steigerungen der Energiekosten und der Inflation bei der letzten Tariferhöhung nicht vorhergesehen werden konnten, sei es verständlich, dass Betriebe nur erheblich erschwert wirtschaftlich arbeiten können.

 

Die Braunschweig Zukunft GmbH kann nicht zuverlässig einschätzen, in welchem Umfang sich die Erhöhung der Tarife auf das Verbraucherverhalten auswirken werden, zumal auch die Verbraucher von den deutlichen Preissteigerungen betroffen sind. Hierdurch und durch das befristete „9 Euro Ticket“ rechnet die Braunschweiger Zukunft mit einem Rückgang der Nachfrage.

 

Die Braunschweig Zukunft GmbH erhebt keine Einwände gegen die Erhöhung und empfiehlt den Sachverhalt spätestens nach einem Jahr und nach den Erfahrungen der letzten Monate und unter Berücksichtigung der dann geltenden Rahmenbedingungen erneut zu prüfen.

 

Aus Sicht der IHK Braunschweig spricht nichts gegen eine Erhöhung der Taxentarife.

 

Auswirkungen der Tarifänderung

 

Es ergeben sich durch den beantragten Tarif folgende Auswirkungen:

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Tag)

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  6,50 €

 

  7,80 €

 

20,00

 

 

2 km

 

  9,10 €

 

  10,90 €

 

19,78

 

 

3 km

 

11,70 €

 

14,00 €

 

19,66

 

 

4 km

 

  13,90 €

 

  16,60 €

 

19,42

 

 

5 km

 

16,10 €

 

19,20 €

 

19,25

 

 

6 km

 

18,30 €

 

21,80 €

 

19,13

 

 

Durchschnitt

 

 

 

19,54

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Nacht, Sonn- und Feiertage)

 

 

 

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  7,00 €

 

  8,20 €

 

17,14

 

 

2 km

 

9,70 €

 

  11,50 €

 

18,56

 

 

3 km

 

  12,40 €

 

14,80 €

 

19,35

 

 

4 km

 

14,60 €

 

  17,40 €

 

19,18

 

 

5 km

 

16,80 €

 

20,00 €

 

19,05

 

 

6 km

 

19,00 €

 

22,60 €

 

18,95

 

 

Durchschnitt

 

 

 

 

18,71

 

 

 

Die vom GVN beantragte Erhöhung der Beförderungsentgelte entspricht rund 19,54 % beim Tagtarif und 18,71 % beim Nachttarif, gesamtdurchschnittlich 19,13 % der bisherigen Tarife.

 

 

 

 

 

Allgemeine Bewertung der geplanten Tarifänderung

 

Die Stadt Braunschweig als zuständige Behörde für die Festsetzung von Beförderungsentgelten hat bei ihrer Prüfung insbesondere die wirtschaftliche Situation der Unternehmen, die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte sowie das öffentliche Verkehrsinteresse und das Gemeinwohl zu berücksichtigen.

 

In den vergangenen 16 Jahren hat es in Braunschweig neun Anpassungen der Taxentarife gegeben, wobei die letzte Änderung zum 1. April 2022 vorgenommen worden ist, ohne dass die jüngste Entwicklung der Kraftstoffkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 berücksichtigt werden konnten.
 

Im Vergleich zu anderen Gewerbezweigen hat das Taxengewerbe nicht die Möglichkeit, mit eigenen Preiskalkulationen auf die gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu reagieren; es ist vielmehr an die festgesetzten Entgelte gebunden.

 

Vorrangiges Ziel der Verwaltung ist es, die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das öffentliche Verkehrsinteresse zu wahren. Sollte es dem Braunschweiger Taxengewerbe zukünftig nicht möglich sein, Beförderungsleistungen kostendeckend anzubieten, muss mit einer nicht gewollten Rückgabe von Taxikonzessionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen gerechnet werden. 
 

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Verwaltung eine durchschnittliche Erhöhung der Taxentarife um 19,13 % mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 angemessen.

 

In Vorbereitung auf künftige Anpassungen der Taxentarife beabsichtigt die Verwaltung, nach Beendigung der durch Corona bedingten Sondersituation ein neues Taxigutachten erstellen zu lassen.
 

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Anlagen

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