Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18906
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.07.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Das nachstehende stimmberechtigte Bürgermitglied und das nachstehende stellvertretende Mitglied –Vertretung der Schülerinnen und Schüler– werden auf Vorschlag des Stadtschülerrates ab 01.08.2022 in den Schulausschuss berufen:
Allgemeinbildende Schulen
Herr Philipp Benson (Mitglied)
Berufsbildende Schulen
Herr Atakan Koctürk (stellvertretendes Mitglied)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemeinbildende Schulen:
Der Rat hat am 16.11.2021 auf Vorschlag des Stadtschülerrates für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen Herrn Fabian Zöller als Mitglied in den Schulausschuss berufen. Als stellvertretende Mitglieder wurden Frau Vivienne Willing und Herr Philipp Benson berufen.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17.10.1996 verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die nach dieser Verordnung bei der Berufung erfüllt sein müssen.
Herr Fabian Zöller besucht mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022 keine allgemein bildende Schule der Stadt Braunschweig mehr, sodass die Berufungsvoraussetzung wegfallen und er seinen Sitz im Schulausschuss verlieren wird.
Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der o. g. Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden.
Berufsbildende Schulen:
Der Rat hat am 16.11.2021 auf Vorschlag des Stadtschülerrates für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen Frau Anna-Lena Werner als Mitglied in den Schulausschuss berufen. Eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter wurde seinerzeit nicht benannt.
Nach § 1 Abs. 2 der o. g. Verordnung soll neben den Mitgliedern zumindest die einfache Zahl an Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden.
Der Stadtschülerrat hat gebeten, ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen. Er hat am 08. bzw. 18.05.2022 die im Beschlusstext genannten Personen vorgeschlagen. Nach § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz ist dieser Vorschlag bindend.
Frau Vivienne Willing als stellvertretendes Mitglied für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und Frau Anna-Lena Werner als Mitglied für die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen werden weiterhin dem Schulausschuss angehören.
