Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18910
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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08.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.07.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Abschlussbericht des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Den aus dem Prozess abgeleiteten kulturpolitischen Leitlinien wird zugestimmt.
- Die aus den kulturpolitischen Leitlinien abgeleiteten konkreten Handlungsempfehlungen werden durch die Verwaltung priorisiert und in gesonderten Beschlussvorlagen zur Umsetzung vorbereitet. Dies soll in den kommenden Jahren entsprechend der Priorisierung erfolgen.
- Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Priorisierung und Vorgehensweise regelmäßig zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Grundsatzbeschluss vom 04.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) hat der Rat, als ein Ergebnis des ISEK, die Verwaltung beauftragt, in einem partizipativen Kulturentwicklungsprozess, vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Transformationsprozesse, kulturpolitische Leitlinien für die zukünftige Kulturlandschaft Braunschweigs zu entwickeln und daraus erste Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Für die beschlossene externe Begleitung und Moderation wurde das Netzwerk Kulturberatung aus Berlin beauftragt.
Insbesondere der als sehr zukunftsweisend zu erachtende Kulturentwicklungsprozess der Stadt Düsseldorf wurde im Rahmen der Ratsbeschlussfassung als Zielgröße ausgewählt.
Am 19. Mai 2020 stimmte der Rat der durch das Netzwerk Kulturberatung vorgeschlagenen Strategie zur Durchführung des Kulturentwicklungsprozesses sowie einer Anpassung der Umsetzung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie zu (Drs.-Nr. 20-13224 und Drs.-Nr. 20-13224-01).
Die kulturpolitischen Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Stadt Braunschweig liegen nun vor. Abgeleitet wurden sie aus dem Erkenntnisprozess, der basierend auf der beschlossenen Strategie stattgefunden hat. Im Abschlussbericht des Netzwerks Kulturberatung werden die Herangehensweise und die Ergebnisse des Prozesses ausführlich erläutert (Anlage).
Ein wesentliches Ergebnis des Prozesses sind die kulturpolitischen Leitlinien. Diese sind mit zahlreichen konkreten Handlungsempfehlungen verknüpft. Die Handlungsempfehlungen sollen durch die Verwaltung nach Beschlussfassung der kulturpolitischen Leitlinien auf der Grundlage der konkreten Parameter der Stadt und ihrer existierenden kulturellen (Infra-) Strukturen bewertet, priorisiert und sukzessive zur Umsetzung vorbereitet werden. Hierfür wird die Verwaltung jeweils thematische Umsetzungsvorlagen zur Beschlussfassung vorlegen, die die konkreten Ressourcenbedarfe ausweisen werden. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Priorisierung und Vorgehensweise regelmäßig berichten.
Im Folgenden werden – nach einer kurzen Darstellung der Herangehensweise die zur Beschlussfassung vorgelegten kulturpolitischen Leitlinien für die Stadt Braunschweig und ein Auszug aus den umfangreichen Handlungsempfehlungen vorgestellt.
I. Die Herangehensweise zur Ermittlung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen Eine Verschränkung von wissenschaftlichem Berichtswesen und Dialogformaten
Zwei Kulturumfragen
Bereits vor Beauftragung der externen Projektleitung wurden in den Jahren 2018/2019 zwei Kulturumfragen durchgeführt eine repräsentative Bürgerumfrage und eine Zielgruppenbefragung mit Fokus auf Führungskräfte, die in Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Braunschweig und im Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig tätig sind. Die Ergebnisse wurden dem Netzwerk Kulturberatung zur Auswertung und Implementierung in den KultEP zur Verfügung gestellt. Der Auswertungsbericht wurde dem AfKW in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen am 04.06.2021 übersandt (Drs.-Nr. 21-16171).
Leitfadengestützte Expert*innen-Interviews
Um erste Erkenntnisse über die zentralen Stärken und die zentralen Herausforderungen der Kulturlandschaft der Stadt Braunschweig zu gewinnen, wurden im Juni 2020 leitfadengestützte Expert*innen Interviews durchgeführt. Interviewt wurden Entscheidungsträger*innen aus der kommunalen Kulturpolitik und -verwaltung, Leiter*innen eines Festivals, eines Museums, einer öffentlichen sowie einer privaten Kultureinrichtung, ein Mitglied einer Kulturinitiative, Vertreter*innen aus den Bereichen Kunst im öffentlichen Raum und aus der alteingesessenen sowie jüngeren Freien Theaterszene, Expert*innen aus den Bereichen Kulturwirtschaft und (Kultur-)Tourismus, Bildung/Schulen/Wissenschaft, Integration/Migration sowie Vertreter*innen von Interessenvertretungen aus den Bereichen Jugendliche/junge Erwachsene, Senior*innen, Inklusion und Soziale Medien/Influencer. Die Auswahl der Gesprächspartner*innen erfolgte in der Annahme einer vorhandenen Fach- und Betriebskompetenz, idealerweise verbunden mit Braunschweig-spezifischen Kenntnissen.
Eine soziologische Netzwerkanalyse
Im Herbst 2020 wurde eine soziologische Netzwerkanalyse durchgeführt, um stichprobenartig nationale und internationale Kooperationsbeziehungen von Akteur*innen der Braunschweiger Kunst- und Kulturlandschaft zu erfassen. Zudem wurden im Rahmen eines Cultural Mapping einige Merkmale der Befragungsteilnehmer*innen analysiert, unter anderem ihre Förderstrukturen und Zielgruppen. Teilgenommen an der Befragung haben von 305 angefragten Akteur*innen 138 Personen. Dies ist gemessen an anderen empirischen Untersuchungen nach Einschätzung des Netzwerks Kulturberatung ein vergleichsweise hoher Wert.
Ein Kulturförderbericht
Im Rahmen eines Kulturförderberichts wurde die städtische Kulturförderung untersucht. Bezüglich des Zeitrahmens konzentrierte sich die Kulturförderanalyse auf die Bestandsaufnahme der städtischen Kulturförderung für das Untersuchungsjahr 2018. Da zudem die Entwicklungen und Trends der Kulturförderung der vergangenen Jahre erfasst werden sollten, wurden zusätzlich die Jahre 2012, 2014 und 2016 in die Bestandsaufnahme mit einbezogen. Das Jahr 2020 wurde vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Folgen für den Kulturbetrieb nicht berücksichtigt. Ziel der Analyse war es, eine Übersicht über die Höhe und Aufteilung der finanziellen Kulturförderung der Stadt zu erhalten und die Förderinstrumente und -verfahren darzustellen. Auf diese Weise konnten die infrastrukturellen und spartenspezifischen Schwerpunktsetzungen der finanziellen Kulturförderung der Stadt Braunschweig verdeutlicht werden.
Die Dialogformate: Beiratssitzungen und Workshops
Zu den Instrumenten einer partizipativen Kulturentwicklungsplanung gehört die Installation eines auf der Basis einer Geschäftsordnung operierenden Beirates, der den Prozess kritisch-konstruktiv begleitet. Im KultEP-Beirat waren neben Kulturschaffenden auch Interessengruppen der Stadtgesellschaft sowie die städtische Kulturpolitik und Verwaltung vertreten.
Am 10.09.2020 fanden zum einen die konstituierende Beiratssitzung, zum anderen die Auftaktveranstaltung mit Kulturschaffenden statt, in der das Netzwerk Kulturberatung seine für Braunschweig entwickelte Herangehensweise vorstellte. Während die Auftakt-Veranstaltungen noch analog stattfinden konnten, wurden alle folgenden Veranstaltungen pandemiebedingt digital durchgeführt. Der Braunschweiger Kulturentwicklungsprozess ist somit der erste partizipative Prozess, der digital umgesetzt wurde. Um dies realisieren zu können, wurden von der externen Projektleitung gemeinsam mit der Verwaltung digitale Arbeitsformen entwickelt, die den Austausch ermöglichten (Arbeitsgruppen, Umfragen, Chatauswertung), so dass ein intensivier Austausch mit den Kulturschaffenden gewährleistet werden konnte.
Insgesamt fanden, moderiert von der externen Projektleitung, elf Online-Workshops sowie vier Arbeitsgruppentreffen statt. In Ableitung der Ergebnisse der Expert*inneninterviews sowie der Sichtung bereits vorhandener Studien und Auswertungen (Desk Research), die die Grundlage einer ersten Stärken-Schwächen-Analyse bildeten, lagen den Workshops folgende Themen zugrunde: „Kulturverwaltung der Zukunft“, „Sichtbarkeit“, „Digitalisierung“, „Teilhabe“ und „Nachhaltigkeit“. Darüber hinaus wurde von der Verwaltung das digitale Dialogformat „Chatten und Vernetzen“ ins Leben gerufen, da sich in den Workshops gezeigt hatte, dass die Strukturen und Entscheidungsspielräume der gesamten Stadtverwaltung für die Kulturschaffenden insbesondere rund um den Themenkreis Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Veranstaltungen noch transparenter gemacht werden müssen. Außerdem wurden zwei kulturverwaltungsinterne Workshops durchgeführt. Zweimal wurde in dieser Phase der Beirat einberufen, der ebenfalls online tagte.
Insgesamt haben sich am digitalen partizipativen Prozess rund 100 Personen aus Kultur, Politik, Verwaltung sowie Vertreter*innen von Interessengruppen der Stadtgesellschaft beteiligt.
Nach der Abschlusskonferenz am 15.06.2021 wurde der Dialog zwischen den Kulturschaffenden und der Verwaltung themenbezogen fortgeführt. So haben sich in den Bereichen „Sichtbarkeit“, „Nachhaltigkeit“ und „Teilhabe“ Arbeitsgruppen mit Kulturschaffenden gebildet. Das im Prozess entwickelte Format „Chatten und Vernetzen“ wurde fortgesetzt. Außerdem fanden zu zentralen Maßnahmen wie „Bildung eines Kulturbeirats“ und Entwicklung einer Kultur.Raum.Zentrale („Kulturkümmerei“) zwei Thinktanks mit Kulturschaffenden, Kulturverwaltung und Kulturpolitik statt.
Die Herangehensweise findet sich im Abschlussbericht ausführlich dargestellt (Anlage). Einen zusammenfassenden Überblick bietet zudem Drs.-Nr. 21-17033. Mit diesem Sachstandsbericht wurde dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) der vorherigen Wahlperiode ein zusammengefasster Verfahrensstatus vorgelegt.
In Umsetzung des Beschlusses Drs. Nr. 22-18084 wurden dem AfKW der laufenden Wahlperiode die Ergebnisse des Kulturentwicklungsprozesses am 04.05.2022 vom Netzwerk Kulturberatung im Rahmen eines Workshops vorgestellt. In diesem Workshop wurden mit den Mitgliedern des AfKW u. a. die kulturpolitischen Leitlinien, in der im Abschlussbericht vorgelegten Form, diskutiert. Zur inhaltlichen Ausrichtung der Prozessergebnisse wurden seitens der Teilnehmenden keine Änderungswünsche geäußert.
Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits der den KultEP begleitende Beirat in seiner letzten Sitzung am 13.09.2021 gekommen. Insgesamt gab es vom Beirat zu den empfohlenen Leitlinien positive Rückmeldungen. Lediglich die formale Aufbereitung der Prozessergebnisse zog Diskussionen nach sich, da die Leitlinien Begrifflichkeiten aus den aktuellen kultur- und gesellschaftswissenschaftlichen Debatten aufgreifen, um der Komplexität der Thematik gerecht zu werden und ein zeitgemäßes Anknüpfen an aktuelle überregionale, kulturpolitische Debatten zu ermöglichen. Zwar werden die Begrifflichkeiten vom Netzwerk Kulturberatung in einem Anmerkungsapparat ausführlich erläutert. Dennoch wurde darüber Übereinkunft erzielt, diese nach Beschlussfassung zusätzlich auch für unterschiedliche Zielgruppen aufzubereiten und u. a. in sog. „leichte Sprache“ übersetzen zu lassen. Letzteres soll im Zusammenhang mit der Drucklegung des Abschlussberichtes umgesetzt werden.
II. Die zur Beschlussfassung vorgelegten kulturpolitischen Leitlinien für die Stadt Braunschweig
Konsequent als kulturelle Stadtentwicklung angelegt, liegt den kulturpolitischen Leitlinien ein transformatorisches Politikverständnis zugrunde. Wie in der Präambel dargelegt, sollen sie die gesamte Kommunalverwaltung und alle Fachausschüsse anregen, „Kultur bei wegweisenden Handlungen stets mitzudenken und als Kernbestandteil bei Fragen der Stadtentwicklung zu begreifen“. Wie im Grundsatzbeschluss vom 04.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) gefordert, reagieren sie auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse als Stichworte seien hier Klimawandel, Digitalisierung, die sich verändernde Zusammensetzung der Stadtgesellschaft und die Folgen der Pandemie genannt. Sie vereinen somit alle zentralen Gegenwartsthemen. Die kulturpolitischen Leitlinien führen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Wirkkraft von Kunst und Kultur vor Augen und sind Wegweiser im politischen Handeln, um die zukünftige Ausrichtung der Braunschweiger Kulturlandschaft zu gestalten. Sie sollen die städtische Kulturpolitik bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus prägen. Die kulturpolitischen Leitlinien werden im Folgenden im Wortlaut dargestellt und anschließend jeweils kurz erläutert.
„Kulturelle Stadtentwicklung – Kulturpolitik als Säule kooperativer Demokratie ausbauen“
Kunst und Kultur sind als prägendes Moment und Gegenstand der Braunschweiger Stadtentwicklung und somit als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Darüber hinaus sind Akteur*innen und Bürger*innen im Sinne einer kooperativen Demokratie bei kulturpolitischen oder kulturellen Entwicklungs- bzw. Veränderungsprozessen einzubinden, um möglichst bedarfsgerecht Entscheidungen treffen zu können. Dabei werden bestehende demokratische Entscheidungsstrukturen nicht ersetzt, sondern um Formen der Partizipation, der Beteiligung und Informationsgewinnung ergänzt.
„Innovation, Exnovation und Resilienz – Transformatorische Kulturpolitik in den Mittelpunkt rücken“
„Erneuern, Entschaffen und die Fähigkeit stärken, Veränderungen auszuhalten eine für Wandel und Veränderungen offene Kulturpolitik in den Mittepunkt rücken“: Der Bewahrung und Förderung von Qualität sowie Vielfalt des Kulturangebots und der künstlerischen Ausdruckformen sind kulturpolitisch höchste Prioritäten einzuräumen. Vor diesem Ziel sind auch Veränderungen zu wagen. Das heißt, kulturelle Infrastrukturen und Förderungen sind nicht nur zu bewahren, sondern gegebenenfalls neu zu erschaffen oder auch bisherige Praktiken zu beenden. Dabei müssen die Akteur*innen unterstützt werden, diese Veränderungen „auszuhalten“.
„Teilhabe und Teilnahme – Chancengerechtigkeit in der Kultur fördern“
In der Kultur soll Chancengleichheit gefördert und so Teilhabe und Teilnahme ermöglicht werden. Hierfür sind digitale bzw. digital-analoge Strategien einzusetzen. Dies soll vor dem Hintergrund eines transkulturellen Bildungsbegriffs geschehen, der in einer vielfältigen Gesellschaft gemeinsame Themen und Werte in den Mittelpunkt stellt.
„Sichtbarkeit und Identität – Braunschweig ein neues Gesicht geben!?“
Kunst und Kultur sollen sichtbarer gemacht werden. Dazu sollen aus dem Kulturbereich heraus mit digitalen und analogen Strategien identitätsstiftende Erzählungen und Projekte entwickelt werden.
„Verantwortung übernehmen – Nachhaltigkeitsansätze fordern und fördern“
Im Kulturbereich soll im Hinblick auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit in dreifacher Weise Verantwortung übernommen werden: indem nachhaltige Ansätze durch künstlerische Auseinandersetzung mit dieser Thematik entwickelt werden; indem der Kulturbereich dazu angeregt wird, selbst nachhaltiger zu wirtschaften; indem das Prinzip der Nachhaltigkeit auch auf die Kulturförderung übertragen wird.
III. Die Handlungsempfehlungen – Auszüge aus dem Abschlussbericht
Aus den kulturpolitischen Leitlinien hat das Netzwerk Kulturberatung im Abschlussbericht konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in Handlungsfeldern verortet sind.
Kulturpolitik als Säule kooperativer Demokratie ausbauen, Transformatorische Kulturpolitik in den Mittelpunkt rücken, Chancengerechtigkeit in der Kultur fördern, Braunschweig ein neues Gesicht geben!?, Nachhaltigkeitsansätze fordern und fördern: Die Leitlinien bilden dabei das „Dach“ für eine Reihe von Handlungsfeldern und konkreten Handlungsempfehlungen. Diese wurden von der externen Projektleitung aus den Expert*inneninterviews, den Workshops mit Kulturschaffenden, Kulturpolitik, Verwaltung und Mitgliedern des den Prozess begleitenden KultEP-Beirats und somit aus den im partizipativen Prozess eruierten Handlungsbedarfen abgeleitet, mit Anregungen für konkrete Umsetzungen verknüpft und so auch bei der Abschlusskonferenz im Juni 2021 als finales Ergebnis des partizipativen Prozesses vorgestellt.
Hierbei handelt es sich um folgende Handlungsfelder:
Kulturverwaltung und Kulturpolitik der Zukunft
Teilhabe und Diversität
Sichtbarkeit und Kommunikation
Ökologische Nachhaltigkeit
Digitalisierung der Kultur
Alle Handlungsfelder stehen in einem Zusammenhang und stellen sich als ein „Netz“ mit verschiedenen Knoten dar. Jedem der Handlungsfelder ist ein Leitmotiv zugeordnet, aus dem sich Ziele und zugehörige Maßnahmen ableiten. Zudem wurden für jedes Handlungsfeld prioritäre Maßnahmenempfehlungen bzw. Pilotprojekte formuliert, mit denen der Kulturentwicklungsprozess zügig in die Umsetzung gebracht werden soll.
Handlungsfeld: „Kulturverwaltung und Kulturpolitik der Zukunft – Fundament und Ermöglichung einer resilienten Kulturentwicklung“
Der „Kulturverwaltung und Kulturpolitik der Zukunft“ kommt als „Meister*in der Zwischenräume“ eine besondere Bedeutung zu. Sie schafft Grundlagen im Feld der Koordination, Kommunikation, Qualifizierung, Ermächtigung und Vernetzung, die eine wichtige Voraussetzung darstellen, um Maßnahmen in den anderen Handlungsfeldern zu realisieren (z. B. in Bezug auf Kulturförderverfahren, koordinierende Maßnahmen etwa im Bereich „Sichtbarkeit“, Gründung eines Kulturbeirats, Entwicklung von Teilhabeansätzen).
Ziele und Maßnahmen
Ziel 1: Die Kulturverwaltung der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
- Fortschreibung des Thinktanks – KultEP-Konkretisierung und Begleitung der Umsetzung
- Gründung einer zunächst kulturverwaltungsinternen Arbeitsgruppe (AG) – nach Möglichkeit unter Hinzuziehung externer Akteur*innen, bezogen auf Querschnittsthemen auch unter Hinzuziehung von Vertreter*innen aus den betreffenden anderen Dezernaten, um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen in den evaluierten Handlungsfeldern zu schaffen
- Die bestehenden (Kultur-)Verwaltungsstrukturen zukunftsfest machen – u. a. Leadership, agilere Strukturen und Digitalisierung.
- Umsetzung der „Kulturraumzentrale“ („Kulturkümmerei“) und/oder alternativer Ansätze prüfen Koordinieren, Maßnahmen umsetzen, Beratung u. a.
- Fortführung der KultEP-Koordination Umsetzung der entsprechenden Ziele und Maßnahmen begleiten sowie vorantreiben
Ziel 2: Eigenverantwortung, Sprechfähigkeit und Selbstorganisation der Kulturschaffenden stärken
- Gründung eines Kulturbeirats für die Stadt Braunschweig
Handlungsfeld: „Kulturelle Teilhabe, Vielfalt und Räume Öffnung und neue Perspektiven“
Die Themen der Teilhabe und der Diversität im Kulturbereich sind ein komplexes und drängendes Handlungsfeld – nicht nur in Braunschweig. Wie bleiben und werden (zuvorderst) die öffentlich getragenen und geförderten Kulturangebote relevant für eine immer diversere Gesellschaft? Wie lassen sich Teilhabe, Inklusion und ein barrierefreier Zugang mit den Anforderungen an künstlerischer Freiheit vereinbaren bzw. konstruktiv miteinander verbinden? Wie können Labore für Beteiligung und Innovation entstehen?
Ziele und Maßnahmen
Ziel 1: Teilhabe und Diversität als selbstverständlichen Pfeiler kulturpolitischer sowie kultureller Arbeit in Braunschweig verankern – Grundsätzliche must-do’s
- Arbeitsgruppe zum Thema Teilhabe und Diversität gründen und dauerhaft etablieren (z. B. im avisierten „Kulturbeirat“ oder bei der „Kulturverwaltung der Zukunft“)
- Verfahren zur Anstellung von Kulturpersonal bzgl. Diversitätskriterien überprüfen/ausrichten
- Förderverfahren weitergehend auf zeitgemäße, die gesellschaftlichen Transformationsprozesse aufgreifende Kriterien ausrichten, auch im Hinblick auf Teilhabe und Diversität
- Beratung zu Teilhabeformaten und zum Thema Diversität anbieten – ggf. auch Weiterbildungen
- Weiterbildungsangebote durch Trainer*innen und Dozent*innen aus anderen kulturellen Kontexten und Netzwerken gestalten lassen
- Kooperationen im Feld der Teilhabe fördern
Ziel 2: Zentrale und dezentrale Netzwerk- und Ermöglichungsstrukturen aufbauen
- Verbindlichkeit herstellen: Einrichtung eines Kompetenzzentrums zum Thema kulturelle Teilhabe/Öffnung/Diversität unter Leitung einer „Ankereinrichtung“ mit Erfahrung im Feld kultureller Teilhabe und Diversität
- Dezentrale Formate in und mit den Stadtteilen/Quartieren weiterentwickeln
- Teilhabe und Diversität ggf. in die „Kulturraumzentrale“ bzw. „Kulturverwaltung der Zukunft“ integrieren
Ziel 3: Kulturelle Stadtteilentwicklung und Stärkung öffentlicher Orte
- Stadtteilkulturarbeit und Kultur an öffentlichen Orten kulturpolitisch aufwerten
- Einen städtischen Gesamtansatz zur Erschließung und Sicherung von Kulturräumen sowie öffentlichen Orten erarbeiten
- Projekt mit Künstler*innen zur Entwicklung von Profilen für die Quartiere bzw. Stadtteile, die sich in künstlerischen Arbeiten und Programmen niederschlagen (Identitätsentwicklung)
Handlungsfeld: „Kultur wieder sichtbar machen“ Von Plattformen und Erzählungen
Kulturangebote, die nicht gesehen werden, können auch nicht wahrgenommen werden, insbesondere von potenziellen Nutzer*innen. Sichtbarkeit hängt also auch immer mit dem Thema Teilhabe zusammen. Im KultEP zeigte sich, dass das Thema Sichtbarkeit mit dem Themenkomplex der Kooperation verbunden ist: Ressourcen bündeln, Wissen bündeln und Inhalte bündeln. Einigkeit bestand darin, dass eine professionelle Bündelung von Informationen und Erzählungen sinnvoll sei.
Ziele und Maßnahmen
Ziel 1: Kooperative Vorgehensweise für eine teilhabeorientierte Kultur-Kommunikation und Sichtbarkeit dauerhaft etablieren
- Arbeitsgruppe zum Thema „Kulturkommunikation/Sichtbarkeit“ dauerhaft etablieren
Ziel 2: Mutige Erzählung(en) über Braunschweig mit der Perspektive auf das 1000-jährige Stadtjubiläum entwickeln
- Eine Arbeitsgruppe „2031 – Braunschweig neu erzählt“ gründen
- Die vor Ort vorhandene Kompetenz von Künstler*innen sowie Kreativen einbeziehen
- Kulturell/künstlerische „Countdown-Projekte“ ab 2022 bis 2031
Ziel 3: Einrichtung einer digitalen Kultur-Plattform und einer Social-Media-Residency prüfen
- Die Realisierung einer digitalen Kultur-Plattform auf der städtischen oder einer separaten Seite prüfen inkl. Social-Media-Residency u. a.
Ziel 4: Die Sichtbarkeit des Kulturangebots im öffentlichen Raum erhöhen
- Einrichtung eines Kultur-Kiosks in einem „attraktiven Leerstand“ als „analoge Plattform“ zur Information und zum Austausch über Kunst und Kultur
Handlungsfeld: „Ökologische Nachhaltigkeit im Braunschweiger Kulturbereich Vordenken und anfangen“
Zu Beginn des Prozesses wurde das Thema so gut wie nicht adressiert. Im Verlauf des
KultEP wurde jedoch mehr und mehr die große Dringlichkeit deutlich, mit der sich auch Kultureinrichtungen und Kulturschaffende mit ökologischer Nachhaltigkeit und dem damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Auftrag in Produktion und Vermittlung befassen müssen.
Ziele und Maßnahmen
Ziel 1: Kultur und Nachhaltigkeit als Strategiethema auf die kulturpolitische Agenda setzen
- Gründung einer Initiative „Culture for Future“ in Braunschweig
- Selbstverpflichtung nach Dresdener Vorbild formulieren alle Braunschweiger Kultureinrichtungen implementieren eine Nachhaltigkeitsstrategie, gesteuert/unterstützt durch die Kulturverwaltung
Ziel 2: Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln und umsetzen
- Einzelnen Kultureinrichtungen/Initiativen bei der Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie Beratung anbieten
- Förderung der Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien anbieten
- Erfahrungsaustausch mit anderen Akteur*innen ermöglichen
- Modellprojekte auch regional orientiert in allen Nachhaltigkeitsdimensionen unterstützen
- Anschlussfähigkeit des Kulturbereichs an den „Masterplan 100% Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“ herstellen
- Anschluss an das „Braunschweiger Klimaschutzkonzept 2.0“ suchen und finden
- Weiterbildung im Feld ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich ermöglichen
Handlungsfeld: „Digitalisierung und Digitalität der Kultur Denken und Handeln auf allen Ebenen“
Der KultEP hat auf vielfältige Art und Weise verdeutlicht, wie umfangreich das Spektrum digitaler Möglichkeiten für den Kulturbereich ist und wie unverzichtbar sich eine konstruktive, aber auch kritische Beschäftigung mit allen entsprechenden Potenzialen darstellt. Durch die Digitalisierung verflüssigen sich die Grenzen zwischen denjenigen, die produzieren und denjenigen, die (potenziell) konsumieren. Eindeutige Zuschreibungen, Grenzziehungen und Hierarchien lösen sich auf – und das Publikum wird potenziell zur/zum Mitgestalter*in. In jedem Fall gewinnt es an Einfluss. Nach den großen kulturpolitischen Paradigmen seit dem Zweiten Weltkrieg von der „Kulturpflege“ zur „Kultur für alle“ wird hier der Ansatz „Kultur von allen“ besonders deutlich und greifbar.
Ziele und Maßnahmen
Ziel 1: Digitalisierung als Säule kultureller Transformation verankern Gründung eines lern- und Transformations-Clusters „Digitaler Wandel in der Kultur“
- Lern und Transformationscluster „Digitaler Wandel in der Kultur“ gründen
- Einen „Making of“-Begleitprozess des Lern- und Transformations-Clusters „Digitaler Wandel in der Kultur“ durchführen
Ziel 2: Digitalen Wandel ermöglichen Anreize, Förderung und Vernetzung
- Austausch, Fortbildung, Vernetzung und Unterstützung zu allen Facetten des digitalen Wandels ermöglichen
- Den digitalen Wandel auch in vorhandenen Förderinstrumenten berücksichtigen
- Folgende Idee prüfen: Einrichtung eines virtuellen Performanceraums als gemeinsame Plattform
- Hackathons im Kulturbereich durchführen
- Das Thema Digitalisierung im Kontext aller anderen Maßnahmenfelder (Teilhabe, Sichtbarkeit, Kulturermöglichung, Nachhaltigkeit) mitdenken
IV. Entwicklung von Kernmaßnahmen
Einleitend wurde bereits dargelegt, dass die Handlungsempfehlungen nach Beschlussfassung der kulturpolitischen Leitlinien bewertet, priorisiert und sukzessive zur Umsetzung vorbereitet werden sollen, indem jeweils thematische Umsetzungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, verbunden mit einer regelmäßigen Berichterstattung an den AfKW.
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung aus den genannten Handlungsfeldern Kernmaßnahmen entwickeln. Hierbei wird der Fokus auf Maßnahmen gelegt, für die im Rahmen des Prozesses von den Beteiligten kontinuierlich konkrete und dringliche Bedarfe benannt wurden. Diese Kernmaßnahmen wurden dem AfKW-Workshop am 04.05.2022 kursorisch vorgestellt. Die im Folgenden nochmal zusammengefasste Darstellung der geplanten Kernmaßnahmen stellt einen aktuellen Planungstand der Verwaltung dar und kann in den folgenden Jahren einer Aktualisierung und ggf. Anpassung zugeführt werden.
Kernmaßnahmen
Gründung eines Kulturbeirats
Der mit dem KultEP begonnene Dialog mit den Kulturschaffenden soll mit der Einrichtung eines Kulturbeirats fortgeführt werden. In einem Thinktank mit Kulturschaffenden und Kulturpolitik sind hierfür bereits erste Vorüberlegungen angestellt worden. Kulturpolitik und Kulturschaffende sollen in die Entwicklung des Kulturbeirats einbezogen werden.
Einrichtung einer Kultur.Raum.Zentrale („Kulturkümmerei“)
Die bereits im ISEK angelegte Kultur.Raum.Zentrale ist ein wesentliches Element der „Kulturverwaltung der Zukunft“. Neben Beratung und Initiierung von kulturellen Zwischennutzungen in Leerständen soll sie u. a. auch in den Handlungsfeldern Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalisierung Fortbildungsangebote entwickeln und den Austausch der Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden untereinander fördern. Zudem soll sie das Programm des temporären Architekturpavillons betreuen, der einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt leisten will. Im Rahmen der Förderprogramme „Perspektive Innenstadt“ wurden hierzu bereits Anträge zur Konzeptentwicklung eingereicht (Vgl. hierzu Drs.-Nr. 21-17115).
Entwicklung neuer Förderrichtlinien
Die existierenden Förderrichtlinien des Fachbereichs für Kultur und Wissenschaft (FB 41) zur Kulturförderung sind über 10 Jahre alt und müssen an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Hierbei sollen die evaluierten Handlungsfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalisierung berücksichtigt werden. Auch die von der Politik u. a. bereits eingeforderte Tanz- und Atelierförderung sollen Berücksichtigung finden.
Masterplan kulturelle Infrastruktur
Der Masterplan kulturelle Infrastruktur soll unter Einbeziehung der Kultur.Raum.Zentrale entwickelt werden. Er soll u. a. auch ein Tanz- und Atelierkonzept (Atelier-Haus) enthalten. Weitere Bestandteile sind die Städtische Musikschule, die Optimierung der klimatischen Bedingungen des Städtischen Museums, die Entwicklung eines Festivalgeländes sowie die Umsetzung des temporären Architekturpavillons.
Stärkung der Sichtbarkeit von Kunst und Kultur
Die Stärkung der Sichtbarkeit von Kunst und Kultur ist bereits im ISEK angelegt. Insbesondere auch die freie Kulturszene muss im Bereich Marketing unterstützt werden. Bereits jetzt hat sich eine Gruppe von Kulturschaffenden zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden. U. a. wird die Einrichtung eines „Kulturkiosks“ diskutiert, in dem Informationen zu Kulturereignissen zusammengeführt werden sollen. Das 1000jährige Stadtjubiläum soll zum Anlass genommen werden, Kunst und Kultur in der Stadtgesellschaft „sichtbarer“ zu machen.
Gründung der Initiative „Culture for Future“
Mit der Gründung dieser Initiative soll ein Signal gesetzt werden, dass sich die Stadt Braunschweig auch im Kulturbereich für ökologische Nachhaltigkeit engagiert.
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Form von Kernmaßnahmen wird einen sukzessiven Prozess in den kommenden Jahren darstellen. Hierbei werden zeitaktuelle Ereignisse, zur Verfügung stehende Personalressourcen und ggf. nicht planbare Einflüsse das Vorgehen der Verwaltung determinieren. Dem AfKW wird hierzu regelmäßig berichtet, um den entsprechenden Austausch mit dem politischen Raum sicherzustellen.
Anlagen
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