Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Teilergebnishaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile   18  Transferaufwendungen
Produkt 1.57.5712.01  Wirtschaftsförderung - Gesellschaften

Kostenart 431510 Zuschuss an verb. Untern., Beteil. + Sondervermögen

 

Bei dem o. g. Produkt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 525.200 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022 Aufwand 4.524.000

Bereits überplanmäßig bereitgestellt (Aufwand) 0 €

überplanmäßig beantragter Aufwand:                                      525.200

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 5.049.200

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 der Erweiterung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) um zwei neue Unternehmenssparten zugestimmt (Drucks.-Nr.: 22-18499). Hierbei handelt es sich um den Aufbau und die Entwicklung einer Hochbau-Projekt-Sparte sowie die Entwicklung von Flächen für eine gewerbliche Nutzung und zur Reaktivierung bestehender Gewerbe- und Brachflächen.

 


Der auf dieser Grundlage erstellte Nachtragswirtschaftsplan 2022 der SFB weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 545.800 € aus, der um 359.800 € über dem bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 eingeplanten Verlustausgleich liegt. Zudem hat der FPDA im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2021 der SFB (Drucks.-Nr.: 22-18475) in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 zum teilweisen Ausgleich des Bilanzverlustes 2021 beschlossen, der Kapitalrücklage der SFB einen Betrag in Höhe von 165.400 € zuzuführen.

 

Insgesamt ergibt sich somit ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 525.200 €.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2022 den Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Es ist vorgesehen, dass der FPDA am 23. Juni 2022 einen entsprechenden Anweisungsbeschluss zum Nachtragswirtschaftsplan 2022 fasst. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr. 22- 19035 verwiesen. Zudem ist in der gleichen FPDA-Sitzung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf eine unterjährige Zuschussbereitstellung vorgesehen (Drucks.-Nr.: 22-18860).

 

Durch den genannten Aufgabenzuwachs entsteht bei der SFB zeitnah Liquiditätsbedarf, der nunmehr unterjährig seitens der Gesellschafterin Stadt Braunschweig zur Verfügung zu stellen ist. Um eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu verhindern und ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit) wird somit um eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 525.200 € gebeten.

 

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG ist für einen überplanmäßigen Aufwand eine Deckung erforderlich. Es stehen dabei Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung:

 

 

Deckung insgesamt:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehrerträge

1.61.6110.01 / 301210

Allgemeine Finanzwirtschaft / Grundsteuer B

525.200 €

 


 

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