Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18751
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von sonstigen Zuschüssen an Sportvereine - Übungsleiterentschädigungen 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. bis 4. Oktober 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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17.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.07.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Verteilung der Übungsleiterentschädigungen für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes vom 1. bis 4. Oktober 2021 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der zum Stichtag gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.
2. Für den unter 1. genannten Zeitraum werden abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (a. F.) im Jahr 2021 auch Trainer/-innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von ihrem Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.
3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 81 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 44.197,04 € werden für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes vom 1. Oktober bis 4. Oktober 2021 gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 5. Oktober 2021 ist die aktuelle Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig in Kraft getreten.
Die Verteilung der Übungsleiterentschädigungen für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. Oktober bis 4. Oktober 2021 erfolgt somit noch nach den bis zum 4. Oktober 2021 gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig.
Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien (a. F.) der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter/-innen an den Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB), der die Verteilung vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadt führt.
Seit dem Jahr 2015 führt die Verwaltung auf die Bitte des SSB hin die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst durch. Die Verwaltung schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien (a. F.) die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.
Berücksichtigt werden alle Übungsleiter/-innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im angegebenen Förderzeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.
Da der DOSB an die Ausbildung von Trainer/-innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/-innen stellt, schlägt die Verwaltung vor, wie bereits in den Vorjahren, auch Trainer/-innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, bei der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die Tätigkeit nebenamtlich ausüben und eine Vergütung durch den Verein erhalten.
Analog zum ersten Kalenderhalbjahr 2021 wurde für die Berechnung der den Vereinen zu gewährenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. bis 4. Oktober 2021 folgender Verteilschlüssel angewandt:
Die im jeweiligen Zeitraum zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich, den Aufwand für alle Übungsleiter/-innen bzw. Trainer/-innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.
Für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. bis 4. Oktober 2021 wurden in der Summe 208.605,52 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Aus der im Haushalt veranschlagten Dynamisierung in Höhe von pauschalen 3,09 % ergeben sich zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. bis 4. Oktober 2021 von insgesamt 44.197,00 €. Die Differenz in der tatsächlichen Berechnung ergibt sich durch geringfügige Rundungsdifferenzen. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 21,19 % an den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes 1. bis 4. Oktober 2021.
Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,7 kB
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