Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18704-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

siehe Anlage 1 (Primärenergiebedarfe städtischer Liegenschaften)

 

 

Zu Frage 2:

 

Mit aktuellem Energiebericht im Anwendungsbereich der städtischen Liegenschaften werden die Verbrauchstruktur und Energieeinsparpotentiale dargelegt. Eine konkrete Zeitplanung ergibt sich dadurch noch nicht, wird aber in 2022/2023 erarbeitet. Die Bauverwaltung ist zudem stetig bestrebt, im Rahmen der Sanierungen von Gebäuden oder dem Austausch von Heizungsanlagen nach Möglichkeitauf Fern- oder Nahwärme umzustellen. Gebäude außerhalb des Einzugsgebietes der BS Fernwärme werden im Rahmen energetisch hochwertiger und ganzheitlicher Sanierungen primär mit Wärmepumpen ausgestattet. Städtische Neubauten müssen, sofern sie nicht mit Fernwärme versorgt werden können, ohnehin hohe energetische Anforderungen erfüllen, die eine Nutzung erneuerbarer Energien im Allgemeinen unumgänglich machen. Eine Erhöhung des Umweltnutzens wird in technisch umsetzbaren Fällen mit großflächigen Photovoltaikanlagen aus der eigens zu dem Zweck gegründeten Energiegenossenschaft ergänzt. Weiterhin wird derzeit ein energetischer Baustandard entworfen, welcher über die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes hinaus geht und zukünftig bei Bauprojekten umgesetzt werden soll. Der neue Baustandard greift einer regenerativen Wäreerzeugung voraus, indem der Wärmebedarf eines Gebäudes ganzheitlich verringert wird.

 

 

Zu Frage 3:

 

Für den Neubau der Kita Rautheim ist ein Antrag bei der KfW-Bank für die Förderstufe 55 gestellt und genehmigt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, ggf. können durch eine energetisch höherwertige Planung weitere Förderungen in Anspruch genommen werden.

Für Sanierungsmaßnahmen an den Sporthallen Arminiusstraße, Echternstraße und der Sportanlage Illerstraße wurden Mittel aus dem Programm BEB-EM (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus) bewilligt, für die Sporthalle Sophienstraße und Echternstraße zweiter Bauabschnitt, stehen sie noch aus.

 

Ferner ist vorgesehen, die Neubauten der Helene-Engelbrecht-Schule sowie der Sporthalle Ackerstraße aus Mitteln des Programms BEB 40 NH (Neubau Nichtwohngebäude, Effizienzgebäude-Stufe 40) fördern zu lassen. Dies ist für erstere bereits vertraglich fixiert.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise