Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18841-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zu den beabsichtigten Ausmaßen des Braunschweiger "Festivalgeländes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
22.06.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der aktuelle Untersuchungsauftrag fokussiert auf Open-Air-Veranstaltungsflächen für eine Besucherzahl von etwa 1.000 bis 5.000 Zuschauer mit möglichst wenig Nutzungsbeschränkungen, was die Schallemissionen angeht. Im Zuge der Bearbeitung wird der genannte Wert genauer abzugleichen sein mit den erkennbaren Bedarfen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt vom 23.05.2022 (22-18841) wie folgt:
Zu a) maximale Flächengröße
Es erscheint nicht sinnvoll, vorab eine maximale Flächengröße vorzugeben. Die notwendige Flächengröße wird mit den beteiligten Akteuren inner- und außerhalb der Verwaltung in Abhängigkeit von der angestrebten Besucherzahl zu diskutieren sein.
Zu b) Vorschriften
Als wichtigste Rechtsvorschriften sind zu berücksichtigen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Niedersächsische Bauordnung
- Technische Anleitung Lärm
- Freizeitlärmrichtlinie Niedersachsen.
Zu c) größtmögliche Besucherzahl
5.000 Zuschauer
