Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18612-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegverbreiterung an der Kurt-Schumacher-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dieser Stellungnahme wird auf die Anfrage DS 22-18612-01 der AfD-Fraktion zu dieser Maßnahme geantwortet.
Entsprechend des Ratsbeschlusses DS 20-13342-02 „Ziele- und Maßnahmenkatalog Radverkehr in Braunschweig“ (ZMK) ist die Verwaltung bestrebt, Einrichtungsradwege auf ein Maß von 2,30 m und Zweirichtungsradwege (wie an der Kurt-Schumacher-Straße) auf ein Maß von 3,20 m zu verbreitern. Im vorliegenden Fall ist die Radwegedecke durch Wurzelaufbrüche abgängig und muss erneuert werden. Anlässlich dieser Erneuerung schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung des Radweges auf 3,20 m vor. Hinsichtlich der Fahrradbelastung hat der Rat keine Aussagen zum Beispiel darüber gemacht, unterhalb welcher Belastung von einer Verbreiterung abzusehen sei. Der Radweg Kurt-Schumacher-Straße stellt eine sehr wichtige Radverbindung zwischen Innenstadt und Hauptbahnhof dar.
Dies vorausgestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt.
Zu 1.: Für die genannten Abschnitte wurden keine Nutzerzahlen erhoben. Am 30.08.2019 wurden an der Kurt-Schumacher-Straße nahe dem Willy-Brandt-Platz 1.731 Fahrradfahrende/24h ermittelt. Diese Zahl bietet einen gewissen Anhaltswert auch für den hier geplanten Abschnitt.
Zu 2.: Die Verbreiterung des Radweges auf 3,20 m sowie alle weiteren geplanten Verbesserungen für den Radverkehr werden zu einer Zunahme des Radverkehrs in Braunschweig führen. Wie groß diese Zunahme auf einzelnen Strecken sein wird, ist nicht genau bezifferbar.
Zu 3.: Die Verwaltung erwartet keine aus der Verbreiterung resultierende Änderung des Winterdienstes. Grundsätzlich wird eine Verbesserung bei Radwegreinigung und Winterdienst angestrebt. Dieses ist in Maßnahme 11 des ZMK verankert.
