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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19058-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Grundsätzlich wird auf die Stellungnahme vom 2. März 2022 (DS 22- 18026-01; „Touristische Charterflüge Flughafen Braunschweig – Wolfsburg“) verwiesen.

 

Die nunmehr gestellte Anfrage der BIBS-Fraktion vom 10. Juni 2022 (DS 22-19058) wurde ebenfalls der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme, welche hierzu nach Prüfung wie folgt mitteilt:

 

Als Verkehrsflughafen ist die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH in der Verantwortung, Flüge entsprechend der Nachfrage und entsprechend der behördlichen Genehmigungen abzufertigen.  Die angesprochenen Charterflüge bewegen sich hinsichtlich der Anzahl und der Zeiten im genehmigten Rahmen und haben in den letzten Wochen eine sehr hohe Nachfrage und eine sehr große Kundenzufriedenheit gezeigt.

 

Die Einsatzplanung von Flugzeugen basiert auf einem sehr komplexen Regelwerk, welches von sehr vielen Faktoren abhängt. Die Planung erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Fluggesellschaft. Weder der Flughafen noch ein Reisebüro, welches ein Flugzeug gechartert hat, kann darauf Einfluss nehmen, welches Flugzeug aus welchem Vorflughafen zum Einsatz kommt.

 

Es ist gängige Praxis im Betrieb einer Luftverkehrsgesellschaft und Bestandteil des Luftverkehrssystems, so wie bei anderen Verkehrsträgern auch, dass Flugzeuge mittels sog. Positionierungsflüge zu einem Einsatzort oder von dort aus zu einem nächsten Einsatzort geflogen werden, ohne dass sich hierbei Passagiere an Bord befinden. Solche Positionierungsflüge werden als Teil der Gesamtflugstrecke zwischen A und B betrachtet und sind entsprechend nicht als vermeidbare Flüge anzusehen.

Eine Luftverkehrsgesellschaft trifft dabei die Einsatzentscheidung primär aus wirtschaftlichen und operativen Beweggründen heraus, aber natürlich auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Weiterhin entstehen regulär Flüge ohne Passagiere bei Luftverkehrsgesellschaften für Trainingsflüge oder technische Abnahmen nach Wartungen von Flugzeugen. Weitere Details können ausschließlich die jeweiligen Airlines beantworten.
 

Insbesondere in Zeiten mit einer geringen Nachfrage bieten Fluggesellschaften Flüge außerhalb ihres regulären Streckennetzes an. So kann der Einsatz der Flugzeuge und der Personaleinsatz auch in verkehrsschwächeren Zeiten gesichert werden.

 

Positionierungsflüge erfolgen aber nicht nur außerhalb des regulären Streckennetzes.  Auch zur Aufrechterhaltung des sog. Rahmenflugplans auf einem Heimatflughafen sind oftmals Positionierungsflüge erforderlich.

 

In diesem Gesamtkontext ist eine „Registrierung“ seitens der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und eine entsprechende Abfrage an das landende Flugzeug oder die Airline, ob es sich um einen (vermeidbaren) „Leerflug“ handelt, nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand machbar. Dies gilt insbesondere, wenn explizit nach der Zahl der „Leerflüge“ eines einzelnen bestimmten Reiseveranstalters gefragt wird (auch da der Reiseveranstalter nicht identisch ist mit der Airline).  Auch eine Feststellung, dass es sich um einen (vermeidbaren) Leerflug handelt, weil z. B. keine Passagierabfertigung u. ä. notwendig war, wäre angesichts des oben Gesagten irreführend.

 

 

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