Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19059-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage 22-19059 der BIBS-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Das Abstimmverfahren ist in § 37 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO) geregelt. Danach erfolgen diese grundsätzlich durch Handerheben (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 GO). Mit Einführung der coronabedingten Hybrid-Sitzungen hat sich herausgestellt, dass das Hochhalten farbiger Karten eine bessere Erkennbarkeit bei der Auszählung ermöglicht. Der Einsatz digitaler Abstimmungstools ist bisher auch aus Gründen der noch nicht endgültig geklärten Rechtssicherheit nicht erfolgt, wird aber in der unter Ziffer 2 erläuterten Arbeitsgruppe thematisiert.

 

Zu 2.:

Wie in der Sitzung des Ältestenrates am 24.05.2022 angekündigt, wird derzeit eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Politik und Verwaltung zur Eruierung der rechtlichen, technischen und tatsächlichen Voraussetzungen und Anforderungen künftiger Gremiensitzungen in hybrider Form gebildet. Hierzu laufen bereits Vorarbeiten. Die Verwaltung wird hierzu in Kürze auf die Politik zugehen.

 

Zu 3.:
In der unter Ziffer 2 beschriebenen Arbeitsgruppe sollen auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten/ -bedarfe abgestimmt werden.
 

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