Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19114

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit sind nach großflächigen, z.B. stadtweiten Stromausfällen auch Ausfälle von Mobilfunkanlagen bekannt geworden; obwohl zumindest ein Teil dieser Anlagen durch Akkubetrieb oder andere Notstromversorgung abgesichert war, sind auch solche Systeme unerwartet oder gegenüber ihrer theoretischen Notlaufzeit deutlich verfrüht ausgefallen.

Die Absicherung der Kommunikation im Festnetz und in der mobilen Telefonie kann gerade in Krisensituationen lebenswichtig werden.

 

Auf welche Weise haben die Mobilfunkanbieter im Einzugsbereich Braunschweigs jeweils ihre Netze gegen den Ausfall der regulären Stromversorgung abgesichert und gewährleisten somit für diesen Fall einen Weiterbetrieb?

 

Wie überprüfen bzw. testen die Netzbetreiber ihre eventuell vorhandenen Notbetriebseinrichtungen (z.B. Notstrom-Akkus durch Belastungserprobungen, Generatoren durch Testläufe oder ähnliches)?

 

Hat die Stadt rechtliche oder vertragliche Möglichkeiten, die im Stadtgebiet aktiven Mobilnetzbetreiber zur Notfall-Absicherung ihrer Systeme gegen Stromausfall für bestimmte Mindestzeiträume oder Minimalleistungen bzw. zu regelmäßigen, gründlichen Tests solcher Notbetriebseinrichtungen zu verpflichten?  

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