Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19066

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 
Der in der Vorlage vorgeschlagenen Zuschussgewährung zur Pflege des baulichen Kulturgutes wird zugestimmt.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 f der Hauptsatzung (in der Fassung der 11  Änderungssatzung vom 23. November 2021). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes um einen Beschluss, für den der Ausschuss für Planung und Hochbau zuständig ist.

 

Bewertung der Verwaltung

 

Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert.

 

Die jährliche Fördersumme bestreiten die Stadt und die Richard Borek Stiftung gemeinsam; sie beträgt im Jahr 2022 100.000,00 € (davon 1/3 Richard Borek Stiftung und 2/3 Stadt).

 

Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen einer besonders sorgfältigen Planung und oft auch einer besonderen, fachlich versierten aufwändigeren Ausführung. Daher entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die von der Denkmaleigentümerin bzw. dem Denkmaleigentümer zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.

 

Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, sie tragen zu einer Unverwechselbarkeit und höheren Attraktivität des Stadtbilds bei. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt. Daher profitieren alle von diesen Erhaltungsmaßnahmen, diese liegen somit nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.

 

Es handelt sich um folgende zwei Objekte, die durch einen Zuschuss in Höhe über 5.000,00  gefördert werden sollen:

 

1. Wohngebäude, Parkstraße 11

- Fassadensanierung einschließlich Dachentwässerung und Blitzschutz sowie Einbau eines Giebelfensters -

Zuschuss: 10.000,00

 

2. Wohngebäude, Altewiekring 74

- Fassadensanierung mit teilweiser Rekonstruktion des Giebels -

Zuschuss: 10.000,00
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise