Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19019-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zielerreichung Medienentwicklungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
24.06.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS vom 08.06.2022 (DS 22-19019) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Über alle Schulformen hinweg betrachtet, sind aktuell 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler (SuS) an Schulen mit Internetzugang über städtische Lichtwellenleiter (LWL) angebunden. Diese Zugänge ermöglichen eine symmetrische Bandbreite bis zu 1 Gbit/s je Schule. Hierbei handelt es sich um 33 Schulen an 46 Schulstandorten. Diese Schulen werden insgesamt mit 4 x 1 Gbit/s an zentralen Punkten mit dem Internet verbunden. Für jede der angeschlossenen Schulen steht dabei deutlich mehr Bandbreite zur Verfügung als bislang abgenommen wird. Diese Infrastruktur ist weiter ausbaufähig. Geplant ist, dass bis Ende des Jahres 2023 (Ende 3. Fortschreibung MEP) alle Schulen, in deren Reichweite sich geeignete LWL befinden, an die städtische Infrastruktur angeschlossen werden. Das sind dann insgesamt 64 von 69 Schulen bzw. 85 von 90 Schulstandorten und damit 98% der SuS. Von den dann voraussichtlich noch ohne LWL angebundenen 5 Grundschulen verfügen 4 Schulen bereits über Kabel-Anschluss (ca. 400/50 Mbit/s). Die Verwaltung geht davon aus, dass die 5 Schulen ohne städtische LWL in den Jahren 2025 bis 2026 im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus der Telekommunikationsunternehmen mit Glasfaser-basiertem schnellem Breitband-Internet ausgestattet werden können.
Die Ausstattung der Schulen mit den verschiedenen Internetanschlüssen können prozentual nach SuS je Schulform dargestellt werden:
Schulform \ Anbindung | LWL | Kabel 400/50 | VDSL 100/50 | VDSL 50/10 | ADSL 16/2 |
Grundschule | 33 % | 8 % | 36 % | 19 % | 4 % |
Grund- u. Hauptschule | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % | 0 % |
Förderschule | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % | 0 % |
Hauptschule | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Realschule | 55 % | 25 % | 20 % | 0 % | 0 % |
Gymnasium | 100 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Integrierte Gesamtschule | 83 % | 17 % | 0 % | 0 % | 0 % |
Berufsbildende Schule | 89 % | 0 % | 11 % | 0 % | 0 % |
Gesamt | 75 % | 5 % | 15 % | 4 % | 1 % |
Stand: Juni 2022
Zu Frage 2:
Der Schulträger ist für die Ausstattung der Schulgebäude zuständig und in diesem Zuge auch für die Bereitstellung der erforderlichen Technik. Die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gehört nicht zu den Aufgaben des Schulträgers. Vielmehr verfolgt der vorliegende Medienentwicklungsplan das Ziel BYOD („Bring Your Own Device“), d. h. die Nutzung privater Geräte in der schulischen Infrastruktur.
In verschiedenen Schulen gibt es Notebook- bzw. Tabletklassen. D. h. die SuS arbeiten mit elternfinanzierten Endgeräten. Durch die Bereitstellung einer Grundausstattung mit städtischen Geräten wird sichergestellt, dass in jeder Schule unabhängig von BYOD mit Endgeräten gearbeitet werden kann.
Aus der nachstehenden Tabelle sind die im Rahmen des Medienentwicklungsplans beschafften städtischen EDV-Geräte (PC. Notebook, Tablets) sowie ihre Anzahl im Verhältnis der SuS je Schulform ersichtlich:
Schulform | SuS inkl. TZ- SuS bei BBS | Gesamtanzahl Endgeräte (PC, Notebooks, Tablets) | EDV-Gerät : SuS |
Grundschule | 7.432 | 1.921 | 1:4 |
Grund- u. Hauptschule, Hauptschule | 636 | 155 | 1:4 |
Realschule | 1.752 | 396 | 1:4 |
Gymnasium | 8.880 | 1.292 | 1:7 |
Förderschule | 555 | 322 | 1:2 |
Integrierte Gesamtschule | 5.017 | 918 | 1:5 |
Berufsbildende Schule | 10.660 | 1.813 | 1:6 |
Gesamt | 34.932 | 6.817 | 1:5 |
Stand: Juni 2022
In den Schulen gibt es, zusätzlich für SuS aus benachteiligten Familien, die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Leihgeräte (Sofortausstattungsprogramm):
Schulform | Gesamtanzahl Endgeräte aus dem Sofortausstattungs-programm für SuS aus benachteiligten Familien |
Grundschule | 771 |
Grund- u. Hauptschule, Hauptschule | 156 |
Realschule | 239 |
Gymnasium | 418 |
Förderschule | 138 |
Integrierte Gesamtschule | 218 |
Berufsbildende Schule | 342 |
Gesamt | 2282 |
Zu Frage 3:
Die 3. Fortschreibung des MEP endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Fördermittel des Digitalpakts müssen bis Ende 2024 verausgabt und gegenüber dem Land abgerechnet werden. Aufgrund von begrenzten Personalressourcen und der erforderlichen Prioritätensetzung auf das Sofortausstattungsprogramm für SuS aus benachteiligten Familien und die Leihgeräte für Lehrkräfte, konnten die Beschaffungen des MEP noch nicht vollständig wie geplant umgesetzt werden. Die Priorisierung war aufgrund der Pandemiesituation sowie der kurzen Umsetzungsfristen für die Inanspruchnahme der Förderprogramme notwendig. Ob bis Ende 2023 die Rückstände aufgeholt werden können, ist von den Lieferfristen und Personalkapazitäten bei den ausführenden Firmen abhängig. Priorität liegt derzeit in der Umsetzung der über den Digitalpakt geförderten Beschaffungen, um die Finanzierung über die Fördermittel nicht zu gefährden.
Die in 2018 für den Zeitraum 2019 bis 2023 eingeplanten Mittel im Bereich der Modernisierung der Netze können nicht vollständig eingesetzt werden. Aus dem Teilbetrag von 11.977.000 Euro für die Modernisierung und Erweiterung der Leitungsnetze in den Schulen (5 Jahre x 2.395.400 Euro, Seite 78, Kostenstellen „Strukturierte Vernetzung“ und „Ertüchtigung Elektroverkabelung“) sind aus 2019 und 2021 jeweils 1 Million Euro in der Haushaltsplanung auf das Jahr 2024 bzw. 2025 verlagert worden. Weiterhin konnten die 2018 eingeplanten Mittel erst mit größerem zeitlichen Verlauf beauftragt werden, da im Bereich der Elektro-Ingenieure und im Bereich Netzwerkmanagement die Stellen nicht wie geplant besetzt werden konnten.
Im Bereich des Netzwerkmanagements konnten diese Stellen bis jetzt erst teilweise besetzt werden. Eine Vollbesetzung ist erst mit weiteren Absolventinnen und Absolventen des Informatik-Studiums im Praxisverbund von FB 10 mit der Ostfalia Hochschule und im Rahmen von Weiterbildungen in den Jahren 2023 oder 2024 möglich. Des Weiteren haben sich nicht vorhersehbare Kapazitätsengpässe ab 2019 bei ausführenden Firmen ergeben. Die Liefer-probleme bei benötigten Komponenten und zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben zu Verzögerungen bei den laufenden Modernisierungs-Projekten und zu einer Erhöhung des eigenen Personalaufwands geführt. Die resultierenden Verzögerungen betreffen überwiegend die passiven Leitungswege wohingegen die Modernisierung der Internetzugänge und der aktiven Netzwerkkomponenten nahezu wie geplant umgesetzt werden.
