Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19121
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Rampe für Radweg südöstlich der VW-Halle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Ideenplattform wurde am 18.02.2022 der Vorschlag eingebracht, an der südöstlichen Seite der VW-Halle eine Rampe für den Radverkehr zu errichten (Link: https://www.mitreden.braunschweig.de/dialoge/ideenplattform#href=%2Fnode%2F15439&container=%23main-content). Der Verwaltung liegen ähnliche Anfragen aus den vergangenen Jahren vor, die bereits geprüft und ablehnend beantwortet wurden.
Die Stadtverwaltung hat den Sachverhalt aufgrund des Vorschlags auf der Ideenplattform erneut geprüft und bewertet die Anlage einer Rampe aus verschiedenen Gründen abermals kritisch. Die Verwaltung bedauert, dass die entsprechende Beschlussvorlage im Stadtbezirksrat Mitte aufgrund personeller Ressourcenknappheit nicht persönlich vorgestellt wurde und daher eine ausführliche Darlegung des Sachverhaltes im Stadtbezirksrat ausblieb. Der Sachverhalt wurde umfänglich am 16.06.2022 im Umwelt- und Grünflächenausschuss, dem beschlussfassenden Gremium unter Anwesenheit der Bezirksbürgermeisterin Frau Plinke, erörtert. Der Umwelt- und Grünflächenausschuss ist hierbei der Argumentation der Verwaltung gefolgt und hat den Bau einer Fahrradwegerampe durch die Grünanlage an der VW- Halle abgelehnt. In der Sitzung wurde jedoch darum gebeten, den Stadtbezirksrat in einer schriftlichen Mitteilung vollumfänglich über die Hintergründe der Entscheidung zu informieren und die Argumentation ausführlich darzulegen. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit nach.
Die Verwaltung hat die bestehenden Wegebeziehungen überprüft, die eine Rampenneuanlage im südöstlichen Bereich der VW-Halle notwendig machen könnten. Hierbei besteht lediglich eine sinnvolle Wegebeziehung zwischen der Sousse-Brücke und dem nördlichen Teil der Theodor-Heuss-Straße, z. B. um zum Eingang der VW-Halle an der westlichen Seite zu gelangen. Dieser ist jedoch auch über eine bereits bestehende asphaltierte Wegverbindung im nordöstlichen Bereich zu erreichen, die mit rund 40 m unwesentlich länger ist als die in Rede stehende südliche Umfahrung. Die Notwendigkeit einer Wegeneuanlage im südöstlichen Bereich besteht aus Sicht der Verwaltung daher nicht.
Für eine mögliche Rampenlösung im südöstlichen Bereich der VW-Halle wurden dennoch zwei Optionen überprüft, die in der Anlage 1 dargestellt sind.
Für beide überprüften Rampen-Optionen gilt, dass entlang der Nord-Süd-Wegeverbindung unterirdisch verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen durch die betreffende Grünfläche verlaufen (s. Anlage 2). Diese sind zwingend von einer Bebauung, d. h. auch von einem befestigten Weg, freizuhalten.
Der Standort für die geprüfte Rampen-Option 1 verläuft direkt südlich der VW-Halle über die Grünfläche. Hier hat sich bereits ein Trampelpfad herausgebildet, der mitten durch eine Baumgruppe verläuft. Bei der Baumgruppe handelt es sich um mehrere erhaltungswürdige Großbäume, deren Entfernung aus Sicht der Verwaltung unbedingt zu vermeiden ist. Das Befahren der sensiblen Wurzelbereiche führt bereits jetzt zu einer stetigen Verdichtung des Untergrundes, was die Wasser- und Sauerstoffaufnahmefähigkeit der Bäume erheblich einschränkt und sich damit nachteilig auf die Baumgesundheit auswirkt. Eine Rampenanlage durch die Baumgruppe mit sowohl bautechnisch bedingten Eingriffen in den Wurzelbereich durch das Anlegen einer entsprechenden Tragschicht im Untergrund als auch die weitere Verfestigung des Bodens würden voraussichtlich zum Absterben der Bäume führen.
Bei der Überprüfung der Rampen-Option 2 wurde festgestellt, dass sich parallel zur Nord-Süd-Wegeverbindung im betreffenden südöstlichen Bereich eine Verwallung mit ca. 1 bis 1,60 m Höhenunterschied auf ca. 15 m befindet (s. Anlage 3). Eine Rampe an dieser Stelle, die sowohl für den Radverkehr als auch für die Befahrung mit Rollstühlen geeignet wäre, würde bei den topografischen Gegebenheiten nur mit einer Steigung von deutlich mehr als 6 % umzusetzen sein. Damit entspräche eine solche Rampenanlage jedoch nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-3 (für Rampen gleiche Anforderungen wie DIN 18040-1). Alternativ müssten umfangreiche topografische Anpassungsmaßnahmen (Schaffung eines Durchbruchs, bautechnische Befestigung der Wegeseitenbereiche) durchgeführt werden, die die Gestaltung des Bürgerparks in diesem Bereich wesentlich verändern würden.
Eine barrierefreie Rampenlösung wäre daher an der südöstlichen Seite der VW-Halle durch die Grünanlage verlaufend nur mit sehr hohem Aufwand und Kosten umsetzbar. Eine nicht-barrierefreie Alternative ist sowohl hinsichtlich des inklusiven Anspruchs der Verwaltung an eine Neuanlage sowie der zu erwartenden Kosten und im Hinblick auf das bereits bestehende Wegenetz durch den Bürgerpark kritisch zu sehen.
Aus den genannten Gründen schätzt die Verwaltung den Mehrwert für die Umsetzung einer Rampenlösung im südöstlichen Bereich der VW-Halle bei sehr hohen Kosten und dem Verlust von wertvollen Grünbeständen als unverhältnismäßig ein.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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497,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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454,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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