Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18664-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 5. Mai 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, in Schapen an der Hordorfer Straße Möglichkeiten zur verkehrsgerechten Nutzung des Schapener Kreisels zu finden und ggf. die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung stichprobenartig zu prüfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Alle Zufahrten des Kreisverkehrs an der Hordorfer Straße in Schapen sind mit den VZ 215 „Kreisverkehr“ und VZ 205 „Vorfahrt gewähren“ ausgestattet. Die StVO sieht keine weitere Beschilderung für einen Kreisverkehr vor. Die Verwaltung hält die vorhandene Beschilderung und Markierung für eindeutig. Die Überwachung des fließenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Polizei. Diese wurde auf das vorliegende Problem aufmerksam gemacht und führt stichprobenartige Kontrollen durch.

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