Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18659-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 5. Mai 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu überprüfen, ob ein Radweg zwischen den Stadtteilen Hondelage und Bevenrode errichtet werden kann.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Grund der geringen Verkehrsstärke auf der Hondelager Straße ist es vertretbar, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Aus Sicht der Verwaltung ist durch die Sanierungsarbeiten der K 31 im Jahr 2019 die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gegeben.

 

Ich verweise auf die DS 19-11479-01. Wie darin erläutert, wäre bei einer Umplanung des Bestandes ein Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung von Flora und Fauna erforderlich.

 

Die Hondelager Straße wird eingegrenzt durch das Landschaftsschutzgebiet BS 9 (Querumer Holz), das Naturschutzgebiet BR 164 (Mehlkamp und Heinekamp) sowie das FFH-Gebiet 101 (Eichen-Hainbuchenwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg) und verläuft durch des Vogelschutzgebiet 48 (Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg). In den Schutzgebieten im Bereich der Straße kommen zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten vor. Dabei handelt es sich u. a. um Anhangsarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, besonders geschützte bzw. streng geschützte Arten im Sinne von § 7 BNatSchG sowie um Arten, die auf den Roten Listen der EU, Deutschland bzw. Niedersachsen geführt werden. Hinzu kommen die geschützten Lebensraumtypen des FFH-Gebiets. Ein Ausbau der Straße durch dieses Gebiet bedarf einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Zudem muss die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des NSG- und des LSG-Gebietes geprüft werden.

 

Die Projektkosten r den Neuausbau der Straße inklusive eines separaten Radwegs wurde in 2019 grob auf 5 - 10 Mio. € geschätzt.

 

Gemäß dem Ratsbeschluss zum Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ wird die Verwaltung im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans bis 2023 die Rahmenplanung für den Radverkehr in Braunschweig abschließen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob ein Radweg an der Hondelager Straße (zwischen Bevenrode und Hondelage) zu den Radwegbaumaßnahmen gehören soll, die in diesem Rahmen bis 2030 umzusetzen sind.

 

 

Wegen der Vielzahl sinnvoller Radwegemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet ist es nicht sinnvoll, einzelne Maßnahmen außerhalb der beschriebenen Priorisierungsprozesse zur Umsetzung vorzusehen.
 

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