Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18477-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26.04.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG).

 

Die Verwaltung möge überprüfen, ob eine Öffnung der Einbahnstraße Hagenscharrn für gegengerichteten Radverkehr möglich ist und bei positivem Ergebnis die entsprechende Ausschilderung für Radfahrer vornehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und die Einbahnstraße Hagenscharrn für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen.


 

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