Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18229-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 15.03.2022 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beschließt die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessdisplays. Je ein Display soll in Rüningen und Broitzem installiert werden. Die Standorte sind mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen. Die hierfür erforderlichen Kosten werden in Höhe von ca. 6.000 Euro aus dem Stadtbezirksratsbudget zur Verfügung gestellt.“

 

Zur selben Thematik liegt der Verwaltung aus dem Stadtbezirksrat 222 noch folgender Beschluss mit der Drucksachen-Nr. 21-16957 vor:

 

Beschluss vom 16.09.2021 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beschließt die Anschaffung von zwei weiteren Geschwindigkeitsdisplays. Je ein Display soll in Timmerlah und Geitelde installiert werden. Für Timmerlah soll/muss noch ein geeigneter Standort/Anbringungsort festgelegt werden. In Geitelde soll das Display am Straßenbeleuchtungsmast in der Geiteldestraße aus Richtung Stiddien kommend nach der Einfahrt zur Scheune von Dierling und noch vor der Einmündung der Straße Am Sender installiert werden. Die hierfür erforderlichen Kosten i. H. v. insgesamt 5.000 € werden aus dem Stadtbezirksratsbudget zur Verfügung gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Beide Beschlüsse wurden in unterschiedlichen Wahlperioden vom Stadtbezirksrat 222 und damit in unterschiedlichen Zusammensetzungen dieses Gremiums gefasst. Wegen derselben Thematik beantwortet die Verwaltung zur besseren Übersichtlichkeit beide gefassten Beschlüsse mit dieser Drucksache:

 

Die Verwaltung bereitet aktuell das förmliche Vergabeverfahren zur Beschaffung von aktuell vier Geschwindigkeitsmessdisplays für den Stadtbezirksrat 222 vor. Erst mit der Rechtskraft des Haushalts 2022 kann jedoch das Vergabeverfahren eingeleitet werden. Insgesamt wurden aus dem Stadtbezirksratsbudget 11.000 Euro hierfür zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit sind Lieferverzögerungen wegen den schwierigen Lieferbedingungen bei den Herstellern wahrscheinlich, sodass die Verwaltung den Zeitpunkt der Lieferung und Montage erst am Ende des Vergabeverfahrens näher abschätzen kann.


 

Die Festlegung der endgültigen Standorte erfolgt zusammen mit den Mitgliedern des Stadtbezirksrates im Rahmen von jeweils noch anzusetzenden Ortsbegehungen. Die Verwaltung wird die jeweiligen Termine abstimmen.

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