Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18640-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 05.05.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG).

Der Stadtbezirksrat regt eine Prüfung zur Errichtung einer Halte- bzw. Parkverbotszone in der Wittenbergstraße am Sportbad Heidberg an. Auch ist eine Fahrbahnmarkierung zu prüfen. Falls bereits dort nicht geparkt werden darf, ist eine häufigere Überwachung notwendig. Weiterhin ist zu prüfen, ob ausreichend Behindertenparkplätze auf dem Parksteifen vor dem Grundstück Wittenbergstraße 8 zur Verfügung stehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung greift die Anregung des Stadtbezirksrates dahingehend auf und wird ein absolutes Haltverbot für den Bereich von der Lichtsignalanlage bis zur Feuerwehrzufahrt der Wittenbergstraße 8 einrichten. Dies ist notwendig, damit zum einen der Abbiegevorgang ohne Sichteinschränkungen vorgenommen und zum anderen die Feuerwehrzufahrt zur Wittenbergstraße 8 ohne Behinderungen erreicht werden kann.

 

Auf dem Parkstreifen vor dem Grundstück Wittenbergstraße 8 sind bislang keine allgemeinen Behindertenparkplätze eingerichtet. Ein solcher Bedarf ist der Verwaltung bisher nicht bekannt. Wenn konkreter Bedarf benannt wird, wird die Verwaltung dies prüfen.


 

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