Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19114-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD-Fraktion DS-Nr. 22-19114 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

r die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen sind die Bundesnetzagentur und die Telekommunikationsunternehmen zuständig. Aufgrund der Zuständigkeit hat die Verwaltung die Fragen an die Bundesagentur zugeleitet und um Beantwortung gebeten.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bundesnetzagentur hat folgendes ausgeführt: „Der Bundesnetzagentur liegen sogenannte Sicherheitskonzepte bzgl. Schutzmaßnahmen seitens der Telekommunikationsunternehmen vor. Diese Angaben beziehen sich jedoch auf das gesamte Netz und sind somit nicht ortsbeschränkt. Unabhängig davon ist die Bundesnetzagentur nicht dazu befugt, konkrete Informationen aus den Sicherheitskonzepten weiterzugeben. Die Telekommunikationsunternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Netze und Dienste zu schützen. Dies beinhandelt auch die Notstromversorgung. Die Maßnahmen müssen entsprechend der Bedeutung des Dienstes angemessen sein. Dementsprechend besitzen die Unternehmen Notfallpläne, führen regelmäßige Stresstests der Netze durch und haben eine Risikobewertung ihrer Netze/Dienste und möglicher Risikobereiche. Risikoanalysen und Stresstests werden auf allen Bereichen des Netzes und der Dienste ausgeführt.“

 

Ergänzend hat der r den Katastrophenschutz zuständige Fachbereich 37 Feuerwehr ausführt, dass die Stadtverwaltung im Falle eines Stromausfalles die Möglichkeit hat, über das unabhängige Digitalfunknetz des Landes Niedersachen für die Feuerwehr, die Polizei und den Katastrophenschutz die zur Krisenbewältigung notwendige Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung aufrecht zu erhalten.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Ausführungen zu Frage 1.

 

Zu Frage 3:

 

Rechtliche Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen gegenüber den Mobilfunkbetreibern werden aufgrund der Zuständigkeit des Bundes (Bundesnetzagentur) nicht gesehen.

 

 

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