Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19216
Grunddaten
- Betreff:
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Waldkindergarten Braunschweig e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein „Waldkindergarten Braunschweig e. V.“ mit Sitz in Braunschweig hat seine Satzung am 14. März 2021 errichtet. Der Verein „Waldkindergarten Braunschweig e. V.“ wurde am 13. Juli 2021 beim Amtsgericht Braunschweig in das Vereinsregister eingetragen.
Es liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes Braunschweig-Altewiekring darüber vor, dass die Satzung der Körperschaft „Waldkindergarten Braunschweig e. V.“ die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59 60 und 61 AO erfüllt. Die Körperschaft fördert die gemeinnützigen Zwecke Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO).
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von ganzheitlicher Bildung und Begleitung von Kindern im Vorschulalter. Des Weiteren soll er den Kindern die Möglichkeiten zum Lernen in der Gruppe und zu intensiver Naturerfahrung geben.
Der in der Satzung manifestierte Vereinszweck soll insbesondere durch das Betreiben einer Kindergartengruppe verwirklicht werden, in der ab dem 1. August 2022 bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden sollen.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Verein in der Gründungsphase befindet, muss der Träger noch den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, seinen Aufgaben nachhaltig gerecht zu werden. Daher wird eine Anerkennung mit einer Befristung von zunächst 3 Jahren vorgeschlagen.
Nach dreijähriger Tätigkeit besteht unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Anerkennung, sodass dann eine unbefristete Anerkennung ausgesprochen werden kann.
