Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19205
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Bestellung von Herrn Björn Hoppe zum Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.09.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 22 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) wird die Bestellung von Herrn Björn Hoppe, Bienroder Straße 8, 38110 Braunschweig, zum Beauftragten für archäologische Denkmalpflege für die Dauer von vier Jahren verlängert und sein Zuständigkeitsbereich vergrößert (schwerpunktmäßig für das Stadtgebiet außerhalb der Okerumflut).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Denkmalbeauftragten nach § 22 NDSchG um eine Angelegenheit über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen anderen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Begründung
Gemäß § 22 NDSchG kann die untere Denkmalschutzbehörde für die Dauer von vier Jahren Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege bestellen. Sie bestellt die Beauftragten im Einvernehmen mit dem Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD). Das Einvernehmen seitens des NLD ist für Herrn Hoppe bereits erteilt, die erste Bestellung 2018 erfolgte auf Anregung des NLD.
Die Beauftragten für archäologische Denkmalpflege sind ehrenamtlich tätig. Sie beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Herr Hoppe ist bereits seit 2018 mit der ehrenamtlichen archäologischen Denkmalpflege im Norden der Stadt Braunschweig betraut gewesen.
Mittlerweile fühlt er sich mit den fachlichen und verwaltungsseitigen Abläufen so vertraut, dass er die Beauftragung gern in einem vergrößerten Arbeitsgebiet fortsetzen möchte.
Schwerpunktmäßig würde er nun in dem gesamten Stadtgebiet außerhalb der Okerumflut tätig werden. Dort würde er im Rahmen dieser Tätigkeit zum Beispiel Fundstellen erfassen und Baugruben kontrollieren.
Herr Björn Hoppe hat seine Bereitschaft erklärt, das Ehrenamt eines Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege für weitere vier Jahre auszuüben. Herr Hoppe ist 44 Jahre alt und hauptberuflich Lehrer an der Richarda-Huch-Schule.
Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Herrn Hoppe waren sehr gut. Herr Hoppe ist für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes gut geeignet.
Das Land ersetzt den Beauftragten die Kosten, die ihnen durch ihre Tätigkeit entstehen (§ 22 Abs. 3 NDSchG). Der Stadt entstehen keine Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Björn Hoppe für die Dauer von weiteren vier Jahren zum Beauftragten für Denkmalpflege zu bestellen.
Nach einer positiven Entscheidung des Verwaltungsausschusses wird die Verlängerung der Bestellung allen Stadtbezirksräten außerhalb von Sitzungen als Mitteilung bekanntgegeben.
