Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 06.03.2022 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 30.08.2022 auf 395.700 € festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

Ziel einer Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können. Dieser Aufgabe kommt die vorhandene Anlage im Altstadtrathaus nicht in allen Bereichen nach.

 

Gegen den Betrieb der Anlage besteht eine Reihe von sicherheitstechnischen Bedenken, der Weiterbetrieb ist nicht mehr vertretbar. Viele der Mängel sind als wesentliche Mängel einzustufen. Es ist festzustellen, dass neben dem nicht bestimmungsgemäßen Zustand der Anlage auch mittelbare und unmittelbare Gefahren ausgehen. Von daher ist dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Erneuerung der Anlage gegeben.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Da es sich lediglich um die Sanierung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage handelt, ändert sich an dem vorhandenen Raumprogramm nichts.

 

 

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Die Kostenberechnung basiert auf nachfolgend genannten Lösungsschritten:

 

1. Die bestehende alte Sicherheitsbeleuchtung auf den normativ aktuellen Stand zu bringen. Dies ist das primäre Ziel.

 

2. Alle damit verbundenen zusätzlichen Leistungen wie:

 

•Rückbau des Altbestandes der Zentralbatterieanlage

     das Hochrüsten der weiterverwendeten arbeitstüchtigen Zentralbatterieanlage

     die Schaffung des erforderlichen elektrischen Betriebsraumes ist eingeschlossen

 

3. Komplette Bestandsaufnahme der elektrischen Installationen und Verteilungen.

 

4. Im Zuge dieser Ertüchtigung sind auch die bauseits vorhandenen Elektroverteilungen auf einen bestimmungsgemäßen, den derzeitigen Normen und brandschutz-technischen Anforderungen entsprechenden Zustand zu bringen.

 

Die neuen Elektroverteilungen werden so konzipiert, dass Nachrüstungen von Steuer- und Betriebsmitteln für die Lichtsteuerung problemlos möglich sind. Die Gesamtsanierung der elektrischen Anlagen erfolgt auf Bedarf nach Vorliegen der Ergebnisse der Bestandsaufnahme.

 

Das Gebäude Altstadtrathaus steht unter Denkmalschutz, sowohl von außen als auch von innen. Die Zentralbatterieanlagen und die Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung sind abgängig und auf das ganze Gebäude hin zu erweitern. Das Baudenkmal ist als solches auch während der Baumaßnahme zu schützen. Gleiches gilt für die darin befindlichen Ausstellungsgegenstände.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich nur um eine notwendige Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung handelt.

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Es sind keine gesonderten Maßnahmen vorgesehen.

 

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom

30.08.2022   395.700 €

 

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

Die Maßnahme soll in der Zeit von Herbst 2022 bis 2023 durchgeführt werden.

 

 

9. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsjahr 2022 sind bei dem Sammelprojekt „Sicherheitsbel./Installation-Sanierung (4S.210088)“ nach derzeitigem Stand ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

 

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für das Altstadtrathaus erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Altstadtrathaus / Sanierung Sicherheitsbeleuchtung (4E.21 NEU)“ umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Haushaltsmittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme und deren Finanzierung wird mit den unter Nr. 2 und 4 aufgeführten Mängeln begründet.



 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise