Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19172
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von sonstigen Zuschüssen an Sportvereine - Zuschüsse für lizensierte Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen im 4. Quartal 2021, im Zeitraum vom 5. Oktober bis 31. Dezember 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 5. Oktober 2021 ist die aktuelle Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig in Kraft getreten.
Die Stadt kann gemäß Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für Übungsleiterinnen und -leiter bzw. Trainerinnen und Trainer mit DOSB-Übungsleiterlizenz Zuschüsse gewähren.
Lizenzen im Präventionsbereich (Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“) erhalten den Punktwert 1,5, Lizenzen im Kinder- und Jugendbereich (Übungsleiter-C „Breitensport Kinder/Jugendliche“ oder Übungsleiter-C „Breitensport Kinder“) ebenfalls den Punktwert 1,5. Jede sonstige Lizenz erhält den Punktwert 1.
Alle Braunschweiger Sportvereine wurden über den neuen Verteilerschlüssel und die Berechnung der Zuschüsse für lizensierte Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen informiert und um Einreichung der geforderten Unterlagen (Lizenzen und Zahlungsnachweise) gebeten.
Das für den genannten Zeitraum zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 40.513,91 € wird entsprechend der Anzahl der erreichten Punkte je antragstellenden Verein verteilt.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,1 kB
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