Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 69 genannten Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von 40.513,91 € werden für das 4. Quartal 2021, im Zeitraum vom 5. Oktober bis 31. Dezember 2021, gewährt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 5. Oktober 2021 ist die aktuelle Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig in Kraft getreten.

 

Die Stadt kann gemäß Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für Übungsleiterinnen und -leiter bzw. Trainerinnen und Trainer mit DOSB-Übungsleiterlizenz Zuschüsse gewähren.

 

Lizenzen im Präventionsbereich (Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“) erhalten den Punktwert 1,5, Lizenzen im Kinder- und Jugendbereich (Übungsleiter-C Breitensport Kinder/Jugendliche oder Übungsleiter-C Breitensport Kinder) ebenfalls den Punktwert 1,5. Jede sonstige Lizenz erhält den Punktwert 1.

 

Alle Braunschweiger Sportvereine wurden über den neuen Verteilerschlüssel und die Berechnung der Zuschüsse für lizensierte Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen informiert und um Einreichung der geforderten Unterlagen (Lizenzen und Zahlungsnachweise) gebeten.

 

Das r den genannten Zeitraum zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 40.513,91 € wird entsprechend der Anzahl der erreichten Punkte je antragstellenden Verein verteilt.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen zur Verfügung.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise