Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19168
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Leistungssportes / Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. / Landesleistungszentrum Tanzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2022 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in Braunschweig, Böcklerstraße 219 in Höhe von bis zu 25.000,00 €.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 72.875,00 € aus.
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Haushalts für das Jahr 2022 dem BTSC einen Zuschuss für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2022 in Höhe von bis zu 25.000,00 € als Anteilsfinanzierung (34,30 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
