Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 76 genannten Sportvereinen werden für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2022 dynamisierte Unterhaltungszuschüsse mit einer Gesamtsumme von 976.340,58 gewährt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der Einzelansätze für Unterhaltungszuschüsse für Sportstätten und Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse gewähren.

 

Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von insgesamt 4,88 % beschlossen. In den Folgejahren, so auch im Jahr 2022, erfolgt eine pauschale jährliche Erhöhung um 3,09 %.

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig muss der antragstellende Verein ab 01.01.2022 einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 120,00 Euro jährlich für Erwachsene erheben (Beitrag für aktive Mitglieder ohne Ermäßigungen), für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mindestens 60,00 Euro jährlich (Beitrag für aktive Mitglieder ohne Ermäßigungen).

 

Über diese Regelung wurden die Sportvereine mit Schreiben vom 8. März 2022 informiert. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen erfüllen folgende Sportvereine die Voraussetzungen hinsichtlich der Antragsberechtigung nicht:

 

-          Kleinkaliber-Schützenverein Mascherode e. V. (97,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Pony- und Reitclub Volkmarode e. V. (80,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Reitclub Braunschweig-Lehndorf e. V. (70,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Reitclub Querum e. V. (30,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Schützen-Gilde von 1970 e. V. Hondelage (108,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Schützenverein „Falke“ Geitelde von 1919 e. V. (90,00 € Mitgliedsbeitrag)

-          Schützenverein „Wilhelm Tell“ Lamme e. V. (90,00 € Mitgliedsbeitrag)

 

Eine Bezuschussung nach Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie ist bei den genannten Vereinen somit nicht möglich.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2022 Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:

 

-          Lfd. Nr. 8 – Braunschweiger MTV von 1847 e. V.: Durch die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen Sportfunktionsgebäudes in der Güldenstraße 11 wurden ein Fitness-Raum, ein Functional-Raum, ein Gymnastik-Raum sowie ein Entspannungs-Raum in den Bestand des Vereins aufgenommen, zudem wurde vereinsseitig eine Cheerleading-Halle in der Marienberger Straße 5b angemietet.

 

-          Lfd. Nr. 28 – Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V.: Der Umkleide- und Sanitärbereich ist durch den Brand zerstört worden und nicht mehr nutzbar.

 

-          Schwimm-Sport-Club Germania 08 e. V.: Der Verein ist ab 2022 nur noch Nutzer der Räumlichkeiten im Schützenhaus Hamburger Str. 53 und erhält daher zukünftig keine Unterhaltungszuschüsse.

 

-          Lfd. Nr. 56 – Sport-  und Kulturgemeinschaft Dibbesdorf e. V.: Das Rasen-Großspielfeld 2 wird statt der bisher vorhandenen Trinkwasser-Beregnungsanlage nunmehr über eine Brunnenanlage beregnet.

 

-          Lfd. Nr. 59 – Sportverein Lindenberg von 1949 e. V.: Das Rasen-Großspielfeld 2 wurde 2021 durch die Stadt gepflegt, wird nunmehr ebenfalls durch den Verein gepflegt. Die Beregnung beider Rasen-Großspielfelder erfolgt durch die teilweise Umstellung auf eine Brunnenanlage nur noch zu einem Drittel durch die Trinkwasser-Beregnungsanlage.

 

-          Lfd. Nr. 70 – Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e. V.: Die Erweiterung des Umkleide- und Sanitärbereiches wird bei der Bezuschussung entsprechend berücksichtigt.

 

-          Turn- und Sportverein Watenbüttel e. V.: Das Umkleidegebäude ist auf Grund eines Wasserschadens seit Anfang 2022 nicht mehr nutzbar. Der Zuschussbedarf für das Jahr 2022 bedarf grundsätzlich weiterer Klärung, weswegen der Verein zum jetzigen Zeitpunkt bei der Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungszuschüssen nicht berücksichtigt wird.

 

Haushaltsmittel:

 

Im städtischen Haushalt 2022 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.

 

Abschlagszahlungen in einzelnen Fällen sind gemäß Ds. 22-17979 Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungszuschüssen an Sportvereine; Abschlagszahlungen 2022“ bereits erfolgt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise