Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19548

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die SESP Solar Projects GmbH & Co. KG hat am 27. Juli 2022 einen formellen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan schriftlich eingereicht. Gegenstand ist ein Solar­park von ca. 50 ha Größe südlich der Ortslage Leiferde. Die Stadtverwaltung sieht aus fach­lichen Gründen einen Solarpark an dieser Stelle kritisch und wird hierzu in Kürze einen formellen Gremienbeschluss herbeiführen.

Freiflächensolaranlagen lassen sich baurechtlich als bauliche Anlage einordnen. Sie sind planungsrechtlich nicht privilegiert. Als sonstige Vorhaben sind sie nicht genehmigungsfähig, wenn der FNP entgegensteht bzw. wenn landwirtschaftliche Flächen im FNP dargestellt sind. Als Voraussetzung für eine Genehmigung muss im Falle eines entgegenstehenden Flächennutzungsplans ein Verfahren zur FNP-Änderung durchgeführt und ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt werden. Es besteht kein Anspruch des Vorhabenträgers auf Planung.

 

Die Verwaltung stimmt mit dem Antragsteller überein, dass in Braunschweig grundsätzlich Freiflächensolaranlagen an geeigneter Stelle ermöglicht werden müssen, um die ambitionierten Klimaziele der Stadt bzw. des Bundes erreichen zu können. Die Flächen sollten dabei möglichst im Eigentum der Stadt Brauschweig stehen und zukunftsnah entwickelbar sein.

 

Derartige Flächen lassen sich nach erster fachlichen Einschätzung im Bereich der Deponie Watenbüttel bzw. auf den dort liegenden Rieselfeldern finden (siehe Anlage). Nach aktueller erster Einschätzung ist es aus Sicht des Abwasserverbandes vorstellbar, auf Teilbereichen der Rieselfelder Freiflächensolaranlagen so zu errichten, dass die Nutzung als Rieselfeld nicht beeinträchtigt wird. Konkret müssten dazu die PV-Elemente so installiert werden, dass der Rieselbetrieb trotzdem erfolgen kann. Hierfür gibt es mittlerweile technische Lösungen. Für einen solchen Eingriff kämen vorrangig seltener überstaute Flächen in Frage, die in der Anlage orange dargestellt sind. Die Rieselfelder werden derzeit über Pachtverträge auch als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Im weiteren Vorgehen sind die Pachtverträge bzw. die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. 

 

Weiterhin ist eine Einbindung der Freiflächensolaranlagen ins Landschaftsbild wichtig sowie eine enge naturschutzfachliche Begleitung des Projektes notwendig, weil die Flächen insgesamt eine hohe Bedeutung für den Artenschutz (insbes. für gel) haben. Bei der Planung sind die vorhandenen bzw. technisch noch erforderlichen Strukturen der BS-Netz zu beachten, um die zusätzlich erzeugte elektrische Energie im Netz aufzunehmen. Daraus ergeben sich Abhängigkeiten, die die zeitliche Umsetzung des Vorhabens beeinflussen.

Da es sich dabei um Flächen handelt, die im Flächennutzungsplan als Flächen für die Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen dargestellt sind, kann bei einer Bestätigung, dass die Flächen entweder nicht mehr benötigt werden oder die im Flächennutzungsplan vorgesehene Nutzung parallel weiterhin möglich ist, davon ausgegangen werden, dass für diese Flächen keine weitere Bauleitplanung erforderlich ist. Die offenen naturschutzrechtlichen Fragen werden im Baugenehmigungsverfahren geklärt.

 

In Anbetracht der genannten Prüferfordernisse und verbleibenden Unwägbarkeiten kann derzeit noch nicht exakt beziffert werden, welcher Anteil der Flächen tatsächlich für Freiflächensolaranlagen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die Stadt wird in enger Abstimmung mit dem Abwasserverband, BS│Energy und der Energiegenossenschaft ein Konzept r Freiflächensolaranlagen für die in der Anlage orange gekennzeichneten Flächen erarbeiten.

 

Voraussetzung für die Realisierung weiterer Flächen ist eine gesamtstädtische Bewertung aller Standortalternativen bzw. ein gesamtstädtisches Konzept und die Übernahme dieses Konzepts in den neuen Flächennutzungsplan.
 

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Anlagen

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