Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Einrichtung von zunächst 4 Nachbarschaftszentren, wie in den Anlagen „Bewertung und Prioritätenlisten“ und „Finanzbedarf“ vorgeschlagen, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit den Beschlüssen des Rates zum Bedarfsplan Nachbarschaftszentren (DS 18-08424) sowie zum ISEK Braunschweig 2030 (DS 18-08544) wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen zur Implementierung von Nachbarschaftszentren (NBZ) aufzunehmen und Vorschläge zur priorisierten Umsetzung zu unterbreiten.

 

In einem ersten Sachstandsbericht (19-10031) zur Bedarfsermittlung, Beteiligung und dem avisierten Prozess wurden der AfSG am 07.03.2019, der VA am 26.03.2019 und der Rat am 02.04.2019 informiert.

 

In einer weiteren Mitteilung im AfSG (21-17292) wurde der aktuelle Sachstand dargelegt.

 

Zuletzt wurde am 04.05.2022 im AfSG ausführlich über das Vorhaben der Stadtbezirks­beteiligung und die drei landes- bzw. stiftungsgeförderten Nachbarschaftszentren berichtet.

 

Die Bestandsaufnahme wird in eine interaktive Stadtkarte übernommen und ständig aktualisiert/weiterentwickelt.

 

Grundsätzlich sollen Nachbarschaftszentren unter Berücksichtigung des Dritte-Orte-Konzeptes als niedrigschwellige Begegnungsorte für die jeweilige Stadtteilbevölkerung dienen sowie über die Ausübung einer sozialraumorientierten Gemeinwesenarbeit zur sozialen Quartiersentwicklung beitragen.

 

Die bereits abgeschlossenen Schritte des Planungsprozesses Bestandsaufnahme nach­barschaftlicher Einrichtungen, partizipative Entwicklung eines Rahmenkonzeptes, Beteiligung in den Stadtbezirken hren nunmehr zu einer Bewertung der kleinräumig ermittelten Bedarfe sowie zu Vorschlägen für prioritär einzurichtende NBZ.

 


r die Ermittlung des Bestands an nachbarschaftlichen Einrichtungen wurden verschiedene institutionelle Typen betrachtet. Neben einer heterogenen Gruppe von Stadtteiltreffs gehören dazu (Senioren-)Begegnungsstätten, Familien- und Jugendzentren, städtische Gemein­schafts- und kirchliche Gemeindehäuser, Nachbarschaftshilfen sowie Schulen mit Ver­sammlungsräumen.

 

Es wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einem Rahmenkonzept für NBZ befasst hat und auch zukünftig als Plattform für den stadtweiten Austausch zum Thema soziale Quartiersentwicklung dienen soll.

 

An den stadtbezirksbezogenen Partizipationsveranstaltungen zur Ermittlung des klein­umigen Bedarfs nahmen jeweils Vertreterinnen und Vertreter der Stadtbezirksräte und der ansässigen Einrichtungen der Quartiersarbeit sowie zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger teil. In fast allen Stadtbezirken wurde Bedarf für NBZ artikuliert.

 

Unter Beachtung der politisch vorgegebenen Prämissen bei der Aufstellung einer Priori­tenliste Stadtteile mit besonderem sozialen Handlungsbedarf und/oder ohne Ein­richtungen mit nachbarschaftlichem Bezug sowie vorhandene Einrichtungen mit guten Entwicklungspotenzialen sind verschiedene Standorte für neu zu schaffende NBZ identifiziert worden (siehe Anlage 3).

 

Parallel zum städtischen Prozess der geplanten Schaffung von NBZ sind mehrere freie Träger selbstständig tätig geworden. Seit Beginn des Jahres 2022 existieren drei dritt­mittelfinanzierte Projekte zur sozialen Quartiersentwicklung. Zwei über den Landes­wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ geförderte Projekte (Quartier:PLUS Schwarzer Berg und SQuaT Innenstadt) laufen zunächst bis zum Ende des Jahres 2024. Ein weiteres, durch die Fernsehlotterie finanziell unterstütztes Projekt (Quartiersmanagement Mitte-Ost), wird zunächst bis Ende 2022 durchgeführt mit der Option auf Verlängerung bis maximal 2026.

 

Mehrere Anträge auf Förderung über den MU-finanzierten Landeswettbewerb „Gute Nach­barschaft“ sind in der aktuellen Bewerbungsphase nicht berücksichtigt worden.

 

Der Vorschlag zur gesamten Priorisierungsliste der NBZ wird für den nächsten AfGS am 11.11.2022 vorbereitet. Wenn die Priorisierung in der vorgeschlagen und begründeten oder modifizierten Form für die zu schaffenden NBZ mitgetragen werden kann, bildet diese Priorisierungsliste die Grundlage für die weiteren NBZ-Entwicklungen in den Quartieren.

 

Unabhängig von dem durch den Ratsauftrag in Gang gesetzten Prozess zur Entwicklung eines Konzeptes für Nachbarschaftszentren durch die Verwaltung liegen für den Haushalt 2023/24 zudem drei Anträge freier Träger (DWB für Siegfrieds Bürgerzentrum, ambet e. V. für Achilles Hof und Paritätischer für Familienzentrum Broitzem) auf Zuwendungen für die jeweilige Weiterentwicklung zu einem NBZ vor. Sie werden im Rahmen der aufzustellenden Gesamtpriorisierungsliste für den AfSG am 11.11.2022 an entsprechender Position Berück­sichtigung finden können bzw. finden sich bei den ersten vier aufgeführten NBZ (DWB für Siegrieds Bürgerzentrum) in Anlage 3 wieder.

 

Grundsätzlich ist folgendes Modell vorstellbar:

 

Interessenbekundungsverfahren analog der Einrichtung von Familienzentren

 

Sobald ein Gremienbeschluss zur Schaffung eines NBZ für ein bestimmtes Quartier vorliegt, kann dieses von der Verwaltung öffentlich ausgeschrieben werden. Die Höhe der Förderung ist durch die Gremien vorab festgelegt. Eine Leistungsbeschreibung für den Betrieb eines NBZ ist konkret formuliert. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens reichen Träger ein Konzept ein. Das Konzept wird der Verwaltung präsentiert, geprüft und bewertet.

 

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Die Prüfung berücksichtigt Kriterien wie die Bedeutung des NBZ in der Gesamtprioritätenliste oder die Schaffung von Synergieeffekten durch Aufgabenübertragungen bestehender Zuwendungsempfangender (z. B. Familienzentren, Seniorenbegegnungsstätten, Nachbar­schaftshilfen). Ein Auswahlvermerk wird erstellt und zur Vorlage für den AfSG und den Rat geschrieben.

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Finanzielle Auswirkungen

 

r die unabhängig von dem vorgeschlagenen Auswahlverfahren genannten Maß­nahmen würden voraussichtlich laufende Kosten in Höhe von rd. 210.000 Euro pro Jahr und einmalige Kosten für Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten in Höhe von rd. 50.000 Euro an­fallen. Diese sind im Rahmen des Doppel-Haushaltsentwurfs 2023/2024 nicht berücksichtigt.

 

Im Falle der Annahme des Beschlussvorschlags erfolgt die Einplanung von Haushaltsmitteln in dieser Höhe über die Ansatzveränderungen für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

Sofern keine weitere Kompensation an anderer Stelle erfolgt, würde sich hieraus eine entsprechende zusätzliche Haushaltsbelastung ergeben.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise