Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Unterbringung

 

Im Jahr 2021 wurden 214 Personen (Vorjahr: 210 Personen) in Wohnungslosen-einrichtungen der Stadt Braunschweig aufgenommen, 236 Personen (Vorjahr: 220 Personen) haben die Unterkünfte im selben Zeitraum verlassen und wurden z.B. mit Wohnraum versorgt.

 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich der Einweisungen wohnungsloser Personen stellt sich wie folgt dar:

 

Grafik 1

 


Per 31.12. des jeweiligen Jahres waren folgende Haushalte/ Personen in städtischen Einrichtungen untergebracht:

 

Grafik 2

 

Die am 31.12.2021 untergebrachten Haushalte/ Personen waren auf folgende Einrichtungen verteilt:

 

Gemeinschaftsunterkunft An der Horst 

26 Haushalte

Insgesamt  26 Personen

Niedrigschwellig betreute Unterkunft in der Sophienstraße

18 Haushalte

Insgesamt  18 Personen

Dezentrale Unterkünfte

108 Haushalte

Insgesamt 131 Personen

Unterbringung nach Kooperationsvertrag

10 Haushalte

Insgesamt 14 Personen

Gesamt

162 Haushalte

Insgesamt 189 Personen

 

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Nutzerinnen und Nutzer, die 2021 in den städtischen Wohnungslosenunterkünften (ohne Sophienstraße) untergebracht waren betrug 418 Tage (Vorjahr: 327 Tage).

 

2. Geschlecht und Altersstruktur

 

Im letzten Jahr wurden 143 männliche und 71 weibliche Personen in städtische Wohnungslosenunterkünfte eingewiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Altersstruktur der insgesamt 214 Personen:

 

Grafik 3

 

3. Gründe der Wohnungslosigkeit

 

Die Menschen sind aus den verschiedensten Gründen wohnungslos geworden. Die von den betroffenen Personen genannten Gründe sind nachfolgend aufgeführt (Vorjahr in Klammern):

 

  • Spätaussiedler

78

Personen

(36)

  • Zwangsräumungen, die durch die Prävention der Stelle 50.12 nicht verhindert werden konnten

18

Personen

(21)

  • Rauswurf bei Freunden/ Bekannten

16

Personen

(11)

  • Wohnungsverlust durch Verhalten, Verwahrlosung, Mietschulden oder eigene Kündigungen (Stelle 50.12 war nicht involviert)
  • Entlassung aus Krankenhaus und Therapie

15

 

 

14

Personen

 

 

Personen

(29)

 

 

(23)

  • Beendigung Unterbringung aus WSO für Geflüchtete

13

Personen

(20)

  • Beendigung Unterbringung Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig

11

 

Personen

(8)

 

  • Entlassung aus Haft

10

Personen

(10)

  • Rauswurf von der Familie
  • Brand/Wasserschaden, Wohnung nicht bewohnbar, Nutzungsuntersagung aus Brandschutzgründen

10

9

Personen

Personen

(11)

(11)

  • Trennung

8

Personen

(12)

  • Ohne festen Wohnsitz

6

Personen

(11)

  • Familienzusammenführung Geflüchtete

       4

Personen

      (3) 

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Ausstieg aus Prostitution

Gesamt

      1

      1

   214    

Personen

Personen

Personen

(2)

      (2)

 

4. Zusammenfassung

 

Die Anzahl der in den städtischen Wohnungslosenunterkünften aufgenommenen Personen bewegt sich im Jahr 2021 auf dem Niveau der Vorjahre ab 2017 und damit weiterhin im vergleichsweise niedrigen Bereich.

 

Aufgrund der seit 2020 andauernden Corona-Pandemie erfolgte die Unterbringung von alleinstehenden Männern im Jahr 2021 fast ausschließlich in den dezentralen Unterkünften der Stadt Braunschweig. In der Gemeinschaftsunterkunft An der Horst wurden Männer ab diesem Zeitpunkt nur noch in besonderen Einzelfällen und in Einzelzimmern neu untergebracht.

 

Hinzu kommt, dass die Kapazitäten in der Wohnungslosenunterkunft An der Horst durch den Brandschaden eines Wohnblocks (An der Horst 1) noch immer deutlich eingeschränkt sind. Am 02.07.2020 sind dort 14 Zimmer zur Unterbringung unbewohnbar geworden.

 

Aufgrund der genannten Umstände ist in den dezentralen Unterkünften die Zahl der Personen (31.12.2019: 125 Personen; 31.12.2020: 150 Personen; 31.12.2021: 131 Personen) und Haushalte (31.12.2019: 78 Haushalte; 31.12.2020: 115 Haushalte; 31.12.2021: 108 Haushalte) noch immer erhöht. Leider war nicht jede Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur in der Lage in dieser Unterbringungsform Fuß zu fassen. Es kam vermehrt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Vermieterseite, sodass einige der dezentral untergebrachten Personen leider nach einiger Zeit umgesetzt werden mussten. Unter dem Aspekt der Vermeidung der Ausbreitung von Covid-19 war das nicht immer einfach zu bewältigen. Die Verwaltung setzt auf verstärkte Aufklärung der Nutzer*innen und stellt teilweise aus Spenden und aus eigenen Mitteln Hygieneartikel, wie OP-Masken, seit Beginn der Pandemie zur Verfügung.

 

Besonders in den letzten zwei Jahren wurden zunehmend Menschen mit multiplen Problem-lagen untergebracht. Vermehrt ist eine Kombination aus psychischen Einschränkungen, Suchtmittelabhängigkeit (Alkohol, Tabletten, harte Drogen), Verwahrlosungstendenzen und Verhaltensauffälligkeiten zu beobachten. Dieser Personenkreis zeigt oft wenig Krankheitseinsicht bzw. nimmt Hilfsangebote nicht an.

 

umungsklagen wegen Verhalten erhält die Verwaltung aus Datenschutzgründen nicht. Ein frühzeitiges Entgegensteuern ist deshalb nicht immer möglich. In bekannt gewordenen Fällen ist der Wohnraumverlust nur zu verhindern, wenn die Vermietung zustimmt.

 

Die Auslastung der städtischen Wohnungslosenunterkünfte lag 2021 bei durchschnittlich

78 Prozent. Im Verlauf des Jahres gab es hier keine größeren Schwankungen.

 

Aufgrund der pandemischen Lage ist zu beobachten, dass die Menschen weniger umziehen. Von einer Entspannung des Braunschweiger Wohnungsmarktes kann allerdings noch nicht ausgegangen werden. Insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zum Wohnungs-markt sind weiterhin benachteiligt und benötigen Unterstützung.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen sind in Braunschweig weniger Personen von Wohnungslosigkeit betroffen. Die Verwaltung führt dies auf eine gute Präventionsarbeit, die Erfolge der Arbeit der ZSW, die gute Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und den erfolgreichen Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft zurück.
 

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