Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19280

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Übersicht der Antragszahlen

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Personen beziehen, die für ihre Kinder Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II) erhalten.

 

Das Bildungs- und Teilhabepakt umfasst folgende Leistungen:

  • Schulbedarf
  • Kostenloses Mittagessen
  • Ausflüge
  • Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

 

Diese Leistungen werden im Folgenden kurz, inklusive der Antragsentwicklung, dargestellt. Die Antragsentwicklung bezieht sich auf die Bereiche Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt).   

 

Für den Vergleich der Antragsentwicklung wurden die Zeiträume 01.01.2021 bis 30.06.2021 und 01.01.2022 bis 30.06.2022 gegenübergestellt.

Die Gesamtanzahl der Antragszahlen für das Jahr 2021 (01.01.2021 bis 31.12.2021) wird jeweils im Text aufgeführt.

 

Die Antragszahlen steigen inzwischen bei allen Leistungsarten wieder an. Allerdings sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch spürbar und wirken sich auf die Antragsstellung aus.


 

1.1 Entwicklung der Antragseingänge insgesamt

 

Im Bereich Bildung und Teilhabe wurden im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 insgesamt 4.195 Anträge gestellt.

 

Im Jahr 2021 sind es in dem entsprechenden Zeitraum insgesamt 3.488 Anträge eingegangen.

Insgesamt wurden im Jahr 2021 6.451 Anträge gestellt.

 

 

 

1.2 Schulbedarf

 

Der Schulbedarf wird in den Monaten Februar und August gewährt und jährlich erhöht.

 

Für das Jahr 2022 werden im Februar 52,00 € und im August 104,00 € gezahlt.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.451 Anträge auf Schulbedarf gestellt.

 

 

 

 

 

1.3 Mittagessen

 

Die Kosten für das Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern werden vollständig übernommen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.464 Anträge auf Übernahme der Kosten für das Mittagessen gestellt.

 

 

 

 

 

 


1.4 Ausflüge

 

Die Kosten für Ausflüge von Schulen, Kindertagestätten und Tagesmüttern werden vollständig übernommen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 152 Anträge auf Übernahme der Kosten für Ausflüge gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

1.5 Klassenfahrten

 

Die Kosten für Klassen- und Kitafahrten werden vollständig übernommen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 295 Anträge auf Übernahme der Kosten für Klassen- und Kitafahrten gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.6 Lernförderung

 

Bei Bedarf wird Schülerinnen und Schülern eine angemessene Lernförderung (Nachhilfe) bewilligt, wenn dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 228 Anträge auf Übernahme der Kosten für Lernförderung gestellt.

 

 

 

 


 

1.7 Schülerbeförderung

 

Für Schülerinnen und Schüler werden ab der 11. Klasse die Kosten für die Beförderung übernommen.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 10 erhalten vom Fachbereich Schule eine kostenfreie Schülerfahrkarte.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 88 Anträge auf Übernahme der Kosten für Beförderung gestellt.

 

 

 

 

 

1.8 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, erhalten auf Nachweis zur Finanzierung von z. B. Vereinsbeiträgen, Ferienfreizeiten oder Schwimmkursen monatlich 15,00 € überwiesen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 773 Anträge auf Übernahme der Kosten für die Teilhabe gestellt.

 

 

 

 

 

 

2. Bereits erfolgreiche und neu geplante Maßnahmen zur Steigerung der Antragsstellung  

 

Die Steigerung der Antragszahlen erfolgte u.a. durch die neu geschaffene Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe auch online auf der Seite der Stadt Braunschweig zu beantragen.

 

Die Online-Anträge werden, je nach Auswahl der Grundleistung (z.B. ALG II, Wohngeld), automatisch an die zuständige Stelle (Jobcenter/Stadt Braunschweig) per E-Mail verschickt. Auch Anlagen lassen sich problemlos hochladen und mitversenden.

 

Außerdem kann der Antragsvordruck online ausgefüllt, ausgedruckt und per Post oder per E-Mail an das Jobcenter bzw. die Stadt Braunschweig versandt werden.

 

Auch das aktive Zugehen auf Berechtigte (z.B. durch Telefonate oder Erinnerungsschreiben) hat die Antragszahlen erhöht und den Berechtigten bei der Beantragung geholfen. 

 

Um die Bekanntheit und die Beantragung der BuT-Leistungen weiterhin zu steigern und die Verständlichkeit zu vereinfachen, wird derzeit ein neuer mehrsprachiger BuT-Flyer entworfen.

 

Außerdem soll ein BuT-Informationsfilm auf der Seite der Stadt Braunschweig hochgeladen werden, der die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in verschiedenen Sprachen erklärt.
 

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