Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 39.520,00 für den Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2022 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG) beantragt für das Jahr 2022 einen städtischen Zuschuss für den Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen in Braunschweig in Höhe von bis zu 39.520,00 €.

 

Nach vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht die SSG von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 215.638,60 aus.

Die SSG ist einerseits anerkannt als Landesstützpunkt und fördert hierbei die vereinseigenen Kaderathletinnen und athleten. Darüber hinaus unterstützt die SSG die leistungsorientiert trainierenden Schwimmer/-innen ihrer Mitgliedsvereine. Dieser leistungsorientierte Förder- und Entwicklungsansatz ist aus sportfachlicher Sicht gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie rderfähig, insbesondere, da ohne dieses zusätzliche Betätigungsfeld der SSG auch der Landesstützpunkt Schwimmen nicht durch den Verein erhalten werden könnte.

Aus dieser Projektarbeit gehen traditionell neue Kaderathletinnen und athleten hervor, die den Fortbestand der SSG und des Landesstützpunktes nachhaltig sicherstellen.

Gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt projektorientiert die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensportes gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e. V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.

Eine entsprechende Leistungssportkonzeption der SSG, welche die Anforderungen der Sportförderrichtlinie vollumfänglich erfüllt, liegt der Verwaltung vor. So wird u. a. beschrieben, dass durch die Teilnahme an überregionalen und nationalen Wettkämpfen Braunschweig repräsentiert wird und dadurch die Bekanntheit der Stadt steigert. Ein weiterer positiver Effekt und Imagegewinn für Braunschweig entsteht durch die Ausrichtung von Wettkämpfen durch die SSG, an denen Teilnehmer/-innen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen.

 

Der Stadtsportbund e. V. hat das beschriebene Projekt der SSG inkl. der Leistungssportkonzeption befürwortet, insbesondere, da das Projekt die Zielsetzung der Ziffer 2.5 der Sportförderrichtlinie „rderung des Nachwuchsleistungssportes durch die Förderung von professionellen Strukturen in den Vereinen“ erfüllt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der SSG einen Zuschuss in Höhe von bis zu 39.520,00 € r den Erhalt des Leistungsstützpunktes Schwimmen im Jahr 2022 als Anteilsfinanzierung (18,32 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise