Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18873-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

zu 1.)

Grundsätzlich wird versucht den Radverkehr direkt neben dem Baufeld zu führen um möglichst wenig Umwege fahren zu müssen, so war auch die Radverkehrsführung in der Hamburger Straße geplant. In einigen Bereichen reichte jedoch nach Baustelleneinrichtung, welche aufgrund des Arbeitsraums und aufgrund des anzupassenden Bereichs des Gehwegbelages zum neuen Radweg mehr Platz benötigte, die in der Planung angedachte Breite des Baufeldes nicht aus und die Absperrung musste weiter in den Gehweg verlegt werden. Daher wurde der zur Verfügung stehende Restgehweg zu schmal um Rad- und Fußverkehr dort entlang zu führen. Eine Nachbesserung, mit der Führung des Radverkehrs auf der gegenüberliegenden Straßenseite, ist erfolgt.

 

Standardmäßig wird im Zuge der Planung auch die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs für die Zeit der Bauphasen geplant. Grundsätzlich gibt es drei Optionen für die Führung des Radverkehrs in der Bauphase:

        Seitliche Führung neben dem Baufeld mit fast keinen Umwegen

        Führung auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit geringen Umwegen und zweimaligen Wechsel der Straßenseite

        Ausweisung einer Umleitung mit größeren Umwegen

 

Der Einbau der Radwegdecke von der A392 bis zur Isoldestraße erfolgt nach derzeitigen Stand bis Ende Juni. Nach Beendigung der Arbeiten in dem Abschnitt wird dieser für den Radverkehr wieder freigegeben. Für den nördlichen Abschnitt von der Isoldestraße bis zur Siegfriedstraße gilt auch dann weiterhin die Umleitung über die andere Straßenseite, da dort Arbeiten für Hausanschlüsse und den Radweg erfolgen.

 

zu 2.)

Sofern kein Radweg vorhanden ist darf der Radfahrer auch auf der Straße fahren, zumal die Fahrspur im Baustellenbereich auf 30 km/h begrenzt wurde und diese nur dem Anliegerverkehr dient. Für einen provisorischen Radweg fehlte im Baubereich der Hamburger Straße der erforderliche Straßenquerschnitt.

 

zu 3.)

Im Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig ist unter der Maßnahme 13 die Verbesserung des Fahrradverkehrs an Baustellen aufgeführt. Die Maßnahme besagt, dass an Baustellen der Radverkehr (inkl. Lastenräder und Fahrradanhänger) nach Möglichkeit durch den Baustellenbereich geführt wird, selbst dann, wenn dieser für den Kfz-Verkehr voll gesperrt wird. Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, werden dem Radverkehr sichere zumutbare Umleitungen angeboten. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Personal- und Finanzbedarf des Fachbereich Tiefbau und Verkehr für das Jahr 2023 eine Stelle eingeplant. Die Führung des Radverkehrs an Baustellen war und ist bereits jetzt ein wesentliches Thema bei der Baustellenverkehrsführung. Allerdings gibt es Einzelfälle, in denen keine optimale Lösung für den Radverkehr umgesetzt wurde (z. B. fehlende Umleitungsbeschilderung).

 

 

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