Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18748
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation der Maßnahmen zur Unterstützung der Schwarzwildbejagung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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15.06.2022
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07.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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08.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Geltungsdauer der Richtlinie für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Frischlingen mit einem Gewicht von bis zu 15 kg wird um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
2. Die zur Förderung der Fallenjagd beschaffte mobile Kastenfalle wird der Jägerschaft weiterhin zur Nutzung überlassen. Weitere Kastenfallen werden für diesen Zweck nicht beschafft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 25. Juni 2019 hatte der Rat mit der Vorlage 19-10597 unterstützende Maßnahmen zur Reduktion der hohen Schwarzwildbestände beschlossen. Der Beschluss sieht auch eine Auswertung der Maßnahmen nach zwei Jahren und Vorschlag für das weitere Vorgehen vor.
Nach dem Landesjagdbericht 2020/2021 des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steht Schwarzwild auch weiterhin jagdlich im Fokus. Durch den Ausbruch der afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schwarzwildbeständen in Brandenburg und Sachsen steigt der Bejagungsdruck in den ASP-freien Gebieten zunehmend an. Niedersachsen hat wie andere Bundesländer Regelungen zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung getroffen. So wird eine Prämie für Totfundmeldungen, für Mehrabschüsse von Schwarzwild und den Hundeeinsatz auf revierübergreifenden Drückjagden ausgezahlt. Nach dem Ausbruch der ASP in Deutschland wird in Niedersachsen auch die Ausbildung von Kadaversuchhunden gefördert und zusätzlich wurde durch eine Verordnung der Einsatz von Nachtsichttechnik und Nachtzieltechnik unter bestimmten Bedingungen für die Schwarzwildbejagung zugelassen. Ziel ist eine starke Bestandsreduktion beim Schwarzwild, um bei einem möglichen Ausbruch eine schnelle Verbreitung der Seuche zu verhindern.
Im Jagdjahr 2020/21 wurden in Niedersachsen deutlich weniger Tiere als im Vorjahr erlegt. Insgesamt liegt die Strecke aber nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau (dritthöchste bislang erzielte Schwarzwildstrecke in Niedersachsen).
Zu 1.
Braunschweig hat sich die Strecke von 365 Stücken (2019/20) auf 234 (2020/21) bzw. 239 (2021/22) reduziert. Dieser Rückgang ist aber weniger die Folge rückläufiger Bestände als vielmehr den wegen der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen der Jagdausübung, insbesondere revierübergreifender Drückjagden in den letzten beiden Jahren geschuldet.
Innerhalb der Jagdstrecken hat sich der Anteil der Frischlinge in den letzten Jahren wie folgt erhöht.
Jahr | Strecke (ohne Fallwild) | darunter Frischlinge | Anteil |
2018/19 | 301 | 170 | rd.56 % |
2019/20 | 366 | 198 | rd. 53% |
2020/21 | 234 | 140 | rd. 59% |
2021/22 | 236 | 157 | rd. 66 % |
Im Jagdjahr 2020/21 wurden insgesamt 650 Euro Aufwandsentschädigung für 13 Frischlinge beantragt und ausgezahlt, für das Jagdjahr 2021/2022 liegt bisher ein Antrag für einen Frischling vor. Für 2019/20 wurden keine Anträge gestellt. Die vergleichsweise geringe Fördersumme zeigt, dass in vielen Fällen vorrangig die Prämie des Landes zu beantragen war.
Die Regelung hat sich aus Sicht der Verwaltung, aber auch der Jägerschaft bewährt und sollte befristet vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 fortgeführt werden. Nach Ablauf der Geltungsdauer ist die weitere Förderung unter Beachtung der Entwicklung der ASP-Ausbreitung und der Schwarzwildbestände in den Braunschweiger Revieren neu zu bewerten.
zu 2.
Die mobile Kastenfalle wurde am 24. Februar 2020 unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben für rund 2.600 Euro beschafft und der Jägerschaft mit Vereinbarung vom 3. April 2020 zur Nutzung überlassen. Um die Auslösung besser überwachen und die Einsatzmöglichkeiten zu erweitern wurde zusätzlich eine Infrarotkamera mit dazugehörendem Bildschirm beschafft und ebenfalls der Jägerschaft zur Nutzung übergeben. Beide Vereinbarungen laufen noch bis zum 31. Dezember 2022.
Die Falle wurde zunächst im Jagdbezirk Querum-Gliesmarode eingesetzt, um die nötigen Erfahrungen mit dem Einsatz zu sammeln und die Einsatzbedingungen in diesem Jagdbezirk für den Fallenfang optimal sind. Es handelt sich um ein sehr städtisches Gebiet, die Fangstandorte sind von Bebauung umgeben und regulär nur eingeschränkt bejagbar, es gibt erhebliche Schwarzwildschäden und einen sehr hohen Schwarzwildbestand. Die Jägerschaft hat eine zweite Falle gleicher Bauart auf eigene Kosten beschafft und setzt diese – nachdem sich gezeigt hat, dass der Fang funktioniert - seit Januar 2022 im Jagdbezirk und NSG Riddagshausen ein.
Im Jagdjahr 2020/21 wurden mit der Falle 16 und im Jagdjahr 2021/22 32 Wildschweine gefangen. Aus den Abschusslisten ist ersichtlich, dass die gefangenen Wildschweine überwiegend nicht verwertbare Frischlinge waren, bis zu 9 Wildschweine auf einmal gefangen werden konnten und die Gesamtschwarzwildstrecke im Einsatzgebiet deutlich gesteigert werden konnte.
Während der gesamten Einsatzzeit der Kastenfalle kam es zu keinerlei Beschwerden über den Falleneinsatz oder Verstößen gegen die Vereinbarung zur Nutzung.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Falle die beabsichtigten Zwecke erreicht. Einerseits konnte die Schwarzwildstrecke in stadtnahen Jagdrevieren gesteigert, andererseits konnten Bedenken in der Jägerschaft gegen die Fallenjagd in Teilen ausgeräumt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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