Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19316

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Momentan finden in Umsetzung des Ratsauftrages zur Erarbeitung eines Bedarfsplans für Nachbarschaftszentren (DS.-Nr. 18-08424) bzw. Dorfgemeinschaftshäuser in allen 12 Braunschweiger Stadtbezirksräten Beteiligungsprozesse zur finalen Festlegung der weiteren Vorgehensweise statt. Dabei werden die bereits von der Sozialverwaltung erarbeiteten Leitlinien gemeinsam mit einer kleinräumigen Bestandsaufnahme sowie sozialstrukturellen Analysen den jeweiligen Stadtbezirksräten und vor Ort bereits tätigen Einrichtungen sowie den Einwohnern im entsprechenden Stadtbezirk vorgestellt. Vor diesem Hintergrund soll der gegenwärtige Bestand an Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug beurteilt sowie der Bedarf an weiteren Begegnungsorten in den Stadtteilen ermittelt werden.

Die Ermittlung erfolgt unter Erstellung einer Prioritätenliste.

In der Zwischenzeit haben uns bereits zahlreiche Haushaltsanträge zur erstmaligen Einrichtung von Nachbarschaftszentren aber auch zur Weiterentwicklung von Seniorenbegegnungsstätten und Bürgerzentren erreicht. So planen beispielsweise Ambet und auch der Paritätische die Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen. Zum Beispiel soll die Seniorenbegegnungsstätte Achilles Hof in Watenbüttel (Träger hier ist Ambet) zu einem Nachbarschaftszentrum als Treffpunkt für alle Menschen im Quartier umfunktioniert bzw. weiterentwickelt werden. Ferner plant der Paritätische ein Projekt im Stadtteil Broitzem. Unter dem Titel „ein Familienzentrum erweitert sich zum Nachbarschaftszentrum“ sollen hier die Aktivitäten ausgeweitet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche finanziellen Mittel stehen für die Einrichtung von Nachbarschaftszentren zur Verfügung und kann aus Sicht der Verwaltung, so wie von den Antragstellern angedacht, eine Umsetzung bereits mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 erfolgen?

2. Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung die fachliche Abgrenzung zwischen Nachbarschaftszentren und den bestehenden Familienzentren dar?

3. Ist es aus Sicht der Verwaltung denkbar, die für Familienzentren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zukünftig auch für die Einrichtung von Nachbarschaftszentren zu verwenden?

 

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