Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19045-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


An Orten, an denen es vermehrt durch falsch abgestellte E-Scooter zu Behinderungen kommt, können die Anbieter von E-Scootern individuelle Parkverbotszonen einrichten. Ein Abstellen der E-Scooter ist in den betreffenden Bereichen nach erfolgter Einrichtung technisch nicht mehr möglich. Die Anbieter reagieren sowohl auf Anfragen aus der Politik und Verwaltung, als auch auf Hinweise aus der Bevölkerung.

 

Die Verwaltung hat am 28.06.2022 die Anbieter auf die Situation an der Unterführung zwischen Broitzem und Weststadt aufmerksam gemacht und gebeten, dort eine Parkverbotszone einzurichten. Der Anbieter Bolt ist der Anfrage unmittelbar nachgekommen, der Anbieter Lime hat in diesem Bereich kein Geschäftsgebiet. Die Firma TIER wurde Ende Juli 2022 erneut gebeten, dort eine Parkverbotszone einzurichten.

 

Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften. Allgemein ist ein Abstellen von E-Scootern auf Flächen wie beispielsweise Zufahrten, Grünanlagen, taktilen Leitsystemen oder Gehwegen mit einer Restbreite unter 1,60 m unzulässig. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite https://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/e-mobilitaet/elektrokleinstfahrzeuge.php.

 

Städte und Kommunen haben nur einen begrenzten Handlungsspielraum, wenn es um das Auf- und Abstellen von E-Tretrollern geht. Die Forderungen, die gegenüber den Anbietern gestellt werden, beruhen auf der Qualitätsvereinbarung, eine freiwillige Selbstverpflichtung. Diese ist auf der Webseite http://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/sharing_Angebote/e-tretrollersharing.php zu finden.

 

Zudem achten Parkraumüberwachende bei ihren Kontrollgängen auch auf E-Scooter.

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