Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17309-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Datenübermittlung zu Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.08.2022
|
Sachverhalt
Beschluss vom 25.11.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, alle in den Jahren 2020 und 2021 bei Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk erfassten Daten dem Bezirksrat zu übermitteln. Hierbei ist die Datenerhebung unerheblich – Messdisplay, Seitenstrahlradargerät oder vergleichbar.
Die Daten sind dahingehend zu bereinigen, dass es sich grundsätzlich nur um Messdaten mehrspuriger Kraftfahrzeuge handelt.
Künftig wird darum gebeten, unabhängig vom Anlass der Messung (Anregung Bürger direkt an die Verwaltung, Beschluss des Bezirksrates oder anderer Anlass) die Messergebnisse dem Bezirksrat automatisch – ohne gesondert notwendige Anforderung durch den Bezirksrat per Beschluss – zuzusenden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung erhebt Geschwindigkeitsprofile zunächst verdeckt mit Hilfe von Seitenstrahlradargeräten, sofern geeignete Befestigungsmöglichkeiten für einen uneingeschränkten Einsatz des Gerätes am Standort vorhanden sind. Verdeckt deswegen, um ein reelles Bild von der Verkehrssituation vor Ort zu erhalten.
Sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, versucht die Verwaltung zunächst ein Geschwindigkeitsmessdisplay dort einzusetzen, um eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer zu bewirken. Jedoch befinden sich mitunter die Befestigungsmöglich-keiten für die Geschwindigkeitsmessdisplays an Straßenlaternen nicht am gewünschten Standort, so dass die Verwaltung auch hier bemüht ist, Alternativmöglichkeiten zu finden.
Die eingesetzten Seitenstrahlradargeräte differenzieren nicht zwischen ein- und mehrspurigen Fahrzeugen, so dass die erbetene Bereinigung der Messdaten nicht möglich ist.
Die Messergebnisse der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen mit Hilfe von Seitenstrahlradargeräten und Geschwindigkeitsmessdisplays im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgelistet. Zudem hat die Verwaltung in Anlage 3 die bereits in 2022 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergänzt.
Darüber hinaus fanden in dem gesamten Zeitraum weitere Geschwindigkeitsmessungen statt, deren Messergebnisse dem Stadtbezirksrat bereits in gesonderten Drucksachen übermittelt wurden (vgl. Drucksachen Nr. 20-13599-02 u. -03, 20-14786-01, 21-16863 und 21-17308).
Die Verwaltung erhebt viele Daten, so dass der Aufwand, diese individuell bereit zu stellen, zu hoch wäre. Die Verwaltung prüft aber bereits, wie Messdaten mittelfristig automatisiert digital bereitgestellt werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
47,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
31,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
40,2 kB
|
