Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17603-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 19. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Wir beantragen, den westlichen Teil der genannten Kreuzung baulich so zu gestalten wie den östlichen Teil bzw. andere entsprechend umgebaute Kreuzungen in der Umgebung.

Sollte dies zeitnah nicht möglich sein, beantragen wir die Aufbringung einer Sperrflächenmarkierung im Kurvenbereich.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Rahmen der Qualitätsoffensive im Bestandsstraßennetz der Stadt Braunschweig steht zur Optimierung des Straßenbestandsnetzes jährlich nur ein begrenztes Finanzvolumen zur Verfügung. Das bedeutet, dass auch dort, wo es sinnvoll und planerisch möglich wäre, nur sukzessive Maßnahmen wie hier vorgeschlagen umgesetzt werden können, je Stadtbezirk ca. 1 bis 2 pro Jahr.

Die hier beschlossene Anregung wird in diesem Rahmen umgesetzt:

 

Die Verwaltung wird den westlichen Kreuzungsbereich analog zum östlichen Kreuzungsbereich umbauen und mit Pollern versehen, um dem Falschparken entgegenzuwirken. Eine Umsetzung ist für Anfang 2023 geplant. 

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