Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18010-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zu 1.)

Seitens der Verwaltung besteht aufgrund der nachfolgenden Gründe kein Handlungsbedarf auf der Lichtenberger Straße.

 

Die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer ist durch den vorhandenen Gehweg und den Fahrradschutzstreifen gegeben.

 

Die Verwaltung hat in dem Bereich der Kreuzung Traunstraße verdeckte Geschwindigkeitsmessungen auf der Lichtenberger Straße durchgeführt. Ca. 85 % der Verkehrsteilnehmer haben die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten. Dies stellt ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis dar.

 

Die Polizei hat mitgeteilt, dass keine Häufungen von Unfällen aufgrund von hohen Geschwindigkeiten erkennbar sind. Nach Auffassung der Polizei und der Verwaltung liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigen würde. Die innerörtliche Verkehrsführung der Lichtenberger Straße ist vergleichbar mit zahlreichen anderen im Stadtgebiet, auf denen auch ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Verkehr problemlos funktioniert.

Zudem hat auf Hauptverkehrsstraßen, die Lichtenberger Straße ist eine Landesstraße (L 473), das Interesse des fließenden Verkehrs besonders Gewicht, weil diese Straße ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen kann, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist demnach nicht zulässig.

 

Zu 2.)

Die Thematik des verkehrswidrigen Abbiegens aus der Traunstraße auf die Lichtenberger Straße ist dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat Süd bekannt. Das Polizeikommissariat ist bemüht, durch regelmäßige Verkehrsüberwachung das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen. Um das Linksabbiegen auf die Lichtenberger Straße zu unterbinden, wurden eine Markierung und zwei Leitbaken angeordnet. Eine weitere Einengung ist nicht möglich, da Lastkraftwagen die verbliebene Fläche benötigen.

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